Der Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung der Vorinstanzen auf. Inwieweit Abstracts von Buchrezensionen im Stile Perlentauchers zulässig sind, bleibt damit weiterhin unklar. Die heute anlässlich der Urteilsverkündung herausgegebene Pressemitteilung deutet an, dass auch Zusammenfassungen rhetorisch beschlagener Rezensionen grundsätzlich "freie Bearbeitungen" im Sinne von § 24 UrhG und damit urheberrechtlich rechtmäßig sein können. Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner heutigen Pressemitteilung: Weiterlesen
Für den kommenden Mittwoch (01.12.2010) ist beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Verkündung des Urteils im Fall Frankfurter Allgemeine Zeitung gegen Perlentaucherangesetzt. Diese war ursprünglich auf den 30.09.2010 terminiert, wurde jedoch kurzfristig verschoben.Weiterlesen
*** UPDATE 27.09.2010, 13:59 Uhr- BGH vertagt erneut!
Wie soeben bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof die Urteilsverkündung erneut, diesmal auf den 01.12.2010, verlegt (BGH-Terminvorschau, Hinweis auf Perlentaucher.de).***Weiterlesen
Till Kreutzer wundert sich darüber, dass in den ersten beiden Instanzen des Prozesses der Tageszeitungen FAZ/SZ gegen dasFeuilleton-Onlineportal Perlentaucher der urheberrechtliche Grundsatz der "Trennung von Form und Inhalt" nicht zu tragen gekommen und stellt fest, dass "einen Text in eigenen Worten wiederzugeben (...) keine Urheberrechtsverletzung" sei.Weiterlesen
Eine Verhandlung heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zeigt: Werden vor allem die Zitierregeln eingehalten, dann sind Inhaltswiedergaben wissenschaftlicher Texte (so genannte Abstracts) urheberrechtlich zulässig.
Julia Schulz fasst den Verlauf der Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tageszeitungen FAZ, bzw. SZ und dem Feuilleton-Onlineportal Perlentaucher und die jeweiligen Urteile in erster und zweiter Instanz zusammen und weist daraufhin, dass das ausstehende höchstinstanzliche Urteil des BGH am 15.Weiterlesen