"Seit 2006 ziehen zwei große Tageszeitungen im Streit mit dem Internetportal Perlentaucher durch alle Instanzen. Doch auch der Bundesgerichtshof beendete den Fall noch nicht."
Heute das Thema des Tages: Der BGH verweist den Fall Perlentaucher vs. FAZ/SZ an das OLG Frankfurt/Main zurück. Mehr bei IUWIS: BGH hebt Perlentaucher-Entscheidung auf. Aktuelles auch bei Twitter mit dem Hash-Tag #Perlentaucher.
Der Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung der Vorinstanzen auf. Inwieweit Abstracts von Buchrezensionen im Stile Perlentauchers zulässig sind, bleibt damit weiterhin unklar. Die heute anlässlich der Urteilsverkündung herausgegebene Pressemitteilung deutet an, dass auch Zusammenfassungen rhetorisch beschlagener Rezensionen grundsätzlich "freie Bearbeitungen" im Sinne von § 24 UrhG und damit urheberrechtlich rechtmäßig sein können. Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner heutigen Pressemitteilung: Weiterlesen