"Durch Produkt- und Markenpiraterie werden entwickelte Volkswirtschaften nicht nur ökonomisch stark belastet, vielmehr wird beispielsweise durch gefälschte Autoersatzteile, Lebensmittel, Kosmetika oder Spielzeuge zunehmend auch die öffentliche Sicherheit gefährdet. Zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie soll deshalb zukünftig das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) als völkerrechtliches Handelsabkommen beitragen."
Folgende Länder sind die Vertragspartner des Anti-Counterfeiting Trade Agreement bzw. ACTA-Abkommens: die Mitgliedsstaaten der EU, Australien, Japan, Kanada, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Schweiz, Singapur, Südkorea, USA
Das vorliegende Dokument liefert den Wortlaut des Abkommens, wie er von den Vertragspartnern am 03.12.2010 verabschiedet wurde.
Gliederung des Abkommens:
CHAPTER I - INITIAL PROVISIONS AND GENERAL DEFINITIONS
Section 1: Initial Provisions Weiterlesen