Auskunftsanspruch

Änderungsvertrag zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Direktversand von Kopien durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen nach § 53a UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
[N.N.]
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Gesamtvertrag "Kopienversand"
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2010
Umfang: 
7 Seiten

Vertragspartner

Bundesrepublik Deutschland
Land Baden-Württemberg,
Freistaat Bayern,
Berlin,
Land Brandenburg,
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Land Hessen
Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Niedersachsen
Land Nordrhein-Westfalen
Land Rheinland-Pfalz
Saarland
Freistaat Sachsen
Land Sachsen-Anhalt
Land Schleswig-Holstein
Freistaat Thüringen,

UND Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

Mehr Transparenz auch in 3.Korb-Vorbereitungen durch Berufungsurteil zum Informationsfreiheitsgesetz?

Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil (OVG Berlin vom 05.10.2010, Az. 12 B 5.08) stärkt das Oberverwaltungsgericht Berlin den Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dank des IFG haben die Bundesbehörden auf Antrag hin „unverzüglich“ Transparenz herzustellen durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“. Das IFG besteht erst seit 2006, es erging daher bislang nur sehr vereinzelt Rechtsprechung.  Weiterlesen

UrhG § 101a Anspruch auf Auskunft hinsichtlich Dritter [01.07.1990 - 31.08.2008]

(1) Wer im geschäftlichen Verkehr durch die Herstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungsstücken das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht verletzt, kann vom Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Vervielfältigungsstücke in Anspruch genommen werden, es sei denn, daß dies im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1990
Gültig bis: 
31.08.2008
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Anspruch auf Auskunft hinsichtlich Dritter

UrhG § 101 Anspruch auf Auskunft [01.09.2008 - 31.08.2009]

(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008
Gültig bis: 
31.08.2009
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 101 Anspruch auf Auskunft [01.09.2009]

(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2009
Fassung von Paragraph: 

Der Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG und seine Durchsetzung Zivilrechtsanwendung ohne Methode und jenseits der Drittwirkung der Grundrechte?

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Ladeur, Karl-Heinz
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2010
Erschienen in Publikation: 
Band/Heft/Nummer: 
30
Seiten von-bis: 
1606-1609
Internet-Referenz

UrhG § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare [01.01.2008]

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare [01.07.1985 - 31.12.2007]

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare und Artikel, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1985
Gültig bis: 
31.12.2007

UrhG § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare [01.01.1966 - 30.06.1985]

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare und Artikel, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
30.06.1985
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