Einsichtnahme

Mehr Transparenz auch in 3.Korb-Vorbereitungen durch Berufungsurteil zum Informationsfreiheitsgesetz?

Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil (OVG Berlin vom 05.10.2010, Az. 12 B 5.08) stärkt das Oberverwaltungsgericht Berlin den Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dank des IFG haben die Bundesbehörden auf Antrag hin „unverzüglich“ Transparenz herzustellen durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“. Das IFG besteht erst seit 2006, es erging daher bislang nur sehr vereinzelt Rechtsprechung.  Weiterlesen

Inhalt abgleichen