Werknutzung

Introduction: Harmony or Dissonance? Copyright Concepts and Musical Practice

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Barron, Anne
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Englisch
Erscheinungsjahr: 
2006
Verlag: 
Sage
Erschienen in: 
Social & Legal Studies
Band/Heft/Nummer: 
1
Jahrgang: 
15
Seiten von-bis: 
25-51
DOI: 
10.1177/0964663906060972

Abstract:Weiterlesen

Tagging
Freie Tags: 
Musik
Popmusik
Popkultur
Kultur
Gesellschaft
Musikurheberrecht
Werkbegriff
Werknutzung
Wirtschaft
Akteure: 
Anne Barron
Internet-Referenz

Von Chrestomathien zum § 52a UrhG - zu Holzschuhers Frage 16

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Kaden, Ben
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
6. Januar 2011
Erschienen in: 
IUWIS / Dossier "Materialien zur Urheberrechtsgeschichte"

Kommentar im Dossier Materialien zur Urheberrechtsgeschichte.

Tagging
Freie Tags: 
§ 52a UrhG (DE)
Bearbeitungen
Werknutzung
Urheberrechtsgeschichte
Unterrichtsgebrauch
Sammelwerke
Verhältnismäßigkeit
Chresthomatien
Akteure: 
Rudolf Sigmund Freiherr von Holzschuher
Christian Berger
Bezüge
Internet-Referenz

UrhWG § 13 Tarife [01.01.1966]

(1) Die Verwertungsgesellschaft hat Tarife aufzustellen über die Vergütung, die sie auf Grund der von ihr wahrgenommenen Rechte und Ansprüche fordert. Soweit Gesamtverträge abgeschlossen sind, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Vergütungssätze als Tarife.

(2) Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, die Tarife und jede Tarifänderung unverzüglich im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten [01.01.2008]

(1) Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der Vertragspartner eine neue Art der Werknutzung nach § 31a aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart, aber noch unbekannt war. § 32 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Vertragspartner hat den Urheber über die Aufnahme der neuen Art der Werknutzung unverzüglich zu unterrichten. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 32b Zwingende Anwendung [01.07.2002]

Die §§ 32 und 32a finden zwingend Anwendung,

1. wenn auf den Nutzungsvertrag mangels einer Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre oder

2. soweit Gegenstand des Vertrages maßgebliche Nutzungshandlungen im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes sind.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers [01.01.2008]

(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers [01.07.2002 - 01.01.2008]

(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Ausserkrafttreten am: 
01.01.2008

"Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt"

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Neumann, Bernd
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Zwölf-Punkte-Papier von Staatsminister Bernd Neumann zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
26. November 2010
Erscheinungsort: 
Berlin
Erschienen in: 
bundesregierung.de
Tagging
Freie Tags: 
Urheberrecht
Geistiges Eigentum
Urheberrechtspolitik
Urheberrechtspolitik (DE)
Digitalität
Digitales Urheberrecht
Urheber
Urheberschaft
Werknutzung
Werknutzer
Medienkompetenz
Verwertungsgesellschaften
verwaiste Werke
vergriffene Werke
Providerhaftung
Presseverlage
Leistungsschutzrecht
Vergütungsansprüche
Europarecht
europäisches Urheberrecht
Internationales Urheberrecht
Akteure: 
Bernd Neumann
Internet-Referenz

UrhG § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten [01.01.2008]

(1) Hat der Urheber zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 einem anderen alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsrechte als dem anderen ebenfalls eingeräumt, sofern der Urheber nicht dem anderen gegenüber der Nutzung widerspricht. Der Widerspruch kann für Nutzungsarten, die am 1. Januar 2008 bereits bekannt sind, nur innerhalb eines Jahres erfolgen.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 11 Allgemeines [13.09.2003]

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 
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