Schadenersatz

Von Digital-Rights-Management zu Content Identification : neue Ansätze zum Schutz urheberrechtlich geschützter Multimediawerke im Internet

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Fitzner, Julia
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
eine technische, ökonomische und rechtliche Analyse
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2011
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht <München>: Abhandlungen zum Urheber- und Kommunikationsrecht des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
Band/Heft/Nummer: 
55
Seiten von-bis: 
357
ISBN/ISSN: 
978-3-8329-6652-2

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Bezüge
Internet-Referenz

Der Stand des österreichischen Urheberrechts im Lichte der neueren Rechtsprechung

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Dittrich, Robert
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1967
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Internationaler Teil. (GRUR Int)
Band/Heft/Nummer: 
4
Seiten von-bis: 
231-240
ISBN/ISSN: 
0435-8600
Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 102 Verjährung [01.01.1966 - 01.07.1990]

(1) Der Anspruch auf Schadenersatz nach § 97 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in dreißig Jahren von der Begehung der Handlung an.

(2) Die Ansprüche aus den §§ 98 und 99 unterliegen nicht der Verjährung

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
01.07.1990
Fassung von Paragraph: 

Anwendung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Europäische Kommission
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
KOM(2010) 779 endgültig
Titelzusatz: 
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Berichte/Gutachten
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
22. Dezember 2010
Erscheinungsort: 
Brüssel

Zusammenfassung: Weiterlesen

Internet-Referenz

UrhG § 100 Haftung des Inhabers eines Unternehmens [01.01.1966 - 01.09.2008]

Ist in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt worden, so hat der Verletzte die Ansprüche aus den §§ 97 bis 99 mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz auch gegen den Inhaber des Unternehmens. Weitergehende Ansprüche nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
01.09.2008
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Haftung des Inhabers eines Unternehmens

UrhG § 97a Abmahnung [01.09.2008]


(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2008
Fassung von Paragraph: 

VerlG § 31 [Rücktrittsrecht wegen nicht vertragsmäßiger Beschaffenheit des Werkes] [01.07.2002]

(1) Die Vorschriften des § 30 finden entsprechende Anwendung, wenn das Werk nicht von vertragsmäßiger Beschaffenheit ist.

(2) Beruht der Mangel auf einem Umstande, den der Verfasser zu vertreten hat, so kann der Verleger statt des in § 30 vorgesehenen Rücktrittsrechts den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002

LG Köln: Arbeitgeber ist nicht aktivlegitimiert für urheberpersönlichkeitsrechtliche Ansprüche seiner Arbeitnehmer

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Maaßen, Stefan
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2009
Erschienen in: 
GRUR-Prax Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
Seiten von-bis: 
17

Entscheidungsbesprechung von Maaßen zum Urteil v. 23.09.2009 - 28 O 250/09

Bezüge
Internet-Referenz
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