Nutzungsarten

Das Verbotsrecht des Lizenznehmers im Urhebervertragsrecht : Grundlagen, Inhalt, Einräumung und Reichweite

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hahn, Richard
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2007
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
UFITA : Archiv für Urheber- und Medienrecht
Erschienen in Publikation: 
Band/Heft/Nummer: 
246
Umfang: 
162 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-8329-3004-2

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Bezüge
Internet-Referenz

Grenzen der "dinglichen Aufspaltbarkeit" urheberrechtlicher Nutzungsrechte

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Schindler, Gösta
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2009
Erscheinungsort: 
Berlin, Münster
Verlag: 
Lit
Erschienen in: 
Juristische Schriftenreihe
Band/Heft/Nummer: 
267
Umfang: 
191 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-643-10237-9

Zugl.: Münster (Westfalen), Univ., Diss., 2009

Bezüge
Internet-Referenz

Nutzerorientierte Ausrichtung des Urheberrechts

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Till Steffen
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Diskussionspapier
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
12. März 2010
Umfang: 
20 Seiten

Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen stellt in diesem Diskussionspapier seine Ideen für eine Neugestaltung des deutschen Urheberrechtsgesetzes vor. Steffen zufolge begründen die veränderten Möglichkeiten im Internetzeitalter einen Anpassungsbedarf des UrhG. Nach seinem Verständnis ist ein Großteil der Urheberrechtsverletzungen auf mangelndes Verständnis der geltenden Regelungen zurückzuführen. Steffen gibt dezidiert Vorschläge für eine Neuformulierung und Ergänzung einzelner UrhG-Paragraphen.

Aus der Einleitung: Weiterlesen

Bezüge
Gesetzesbezug: 
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Internet-Referenz

UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten [01.01.1966 - 30.06.2002]

 (1)  Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht eingeräumt werden.

(2)  Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk neben dem Urheber oder anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
30.06.2002

UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten [01.07.2002 - 31.12.2007]

(1)  Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

(2)  Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Gültig bis: 
31.12.2007

Bereitstellung von Lehrmaterialien

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
N.N. (Arbeitsgruppe Urheberrecht, Ruhruniversität Bonn)
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Umgang mit fremden geistigen Eigentum in der Lehre
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Erscheinungsdatum: 
12. März 2010

Das Urheberrecht schützt alle persönlich geistigen Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die konkret manifestiert, d.h. in einer bestimmten Ausgestaltung existent und nicht nur ideeller Natur sind. Als solches schützt es sowohl Ihre persönlich erarbeiteten Lehrmaterialien wie gleichermaßen auch die Lehrinhalte Dritter, die Sie für unter Umständen in Ihren Veranstaltungen einsetzen.

Bezüge
Internet-Referenz
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