Bereitstellung von Lehrmaterialien

VerfasserInnen

N.N. (Arbeitsgruppe Urheberrecht, Ruhruniversität Bonn)

Publikationsinformationen

Umgang mit fremden geistigen Eigentum in der Lehre
Erscheinungsdatum: 12. März 2010
Internetdokument

Abstract

Das Urheberrecht schützt alle persönlich geistigen Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die konkret manifestiert, d.h. in einer bestimmten Ausgestaltung existent und nicht nur ideeller Natur sind. Als solches schützt es sowohl Ihre persönlich erarbeiteten Lehrmaterialien wie gleichermaßen auch die Lehrinhalte Dritter, die Sie für unter Umständen in Ihren Veranstaltungen einsetzen. Für einige Fälle sind im Urheberrecht jedoch Sonderbestimmungen vorgesehen, die das Verwertungsrecht der Urheber im Hinblick auf bestimmte Nutzungsarten einschränken, d.h. für eng definierte Bereiche die zustimmungsfreie Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte erlauben.

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