Dr. iur. Fuchs hält eine - historische - Übersicht der einzelnen Paragraphen des deutschen Urheberrechtsgesetzes vor: Nachzulesen sind die jeweils aktuelle sowie ehemals gültige Fassungen.
Google stellt sich ganz klar gegen das Leistungsschutzrecht für Verlage. So hat Google-Chefjurist Arnd Haller bei Carta 10 Gründe gegen eine "Presse-GEZ" aufgestellt. Er beschreibt das Vorgehen als "dreist" und fordert stattdessen besseren "Qualitätsjournalismus" und mehr Rechtssicherheit.
Die YouTube-Disco spielt erst mal weiter: Die Verwertungsgesellschaft Gema ist mit ihrer Eilverfügung gescheitert. Das in der progressiven Netzszene eigentlich unbeliebte Landgericht Hamburg stellte fest, dass die Sperrung der monierten Videos nicht so sehr eilt, dass man damit nicht bis zur eigentlichen Verhandlung abwarten könne. Damit errang YouTube beziehungsweise Google einen Punktsieg gegen die Verwertungsgesellschaft.
Google will noch in diesem Jahr den Dienst Street View in Deutschland einführen. Datenschützer befürchten einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Widerspruch lässt sich aber nicht gegen sämtliche möglichen Rechtsverletzungen einlegen: auch Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Passanten und Urheberrechte von Architekten sind berührt.
Was bisher vorrangig unter Unternehmen alltäglich war, greift jetzt durch das Urheberrecht und eine sich regelrecht etablierende Abmahnwirtschaft auch auf Privatpersonen immer häufiger über: Die Abmahnung. Rechtsanwalt Sven Hezel von “Initiative Abmahnwahn-Dreipage” zeigt jetzt eine Möglichkeit, wie Sammelklagen ermöglicht werden.
In weniger als einem Jahrzehnt ist Google aus einem Studentenprojekt zum dominierenden Unternehmen der Internetökonomie aufgestiegen. Das Geschäftsmodell hat sich als Lizenz zum Gelddrucken erwiesen. Der Konzern scheint jedwede Entwicklung im Internet nach Belieben zu beherrschen und künftige Richtungen vorzugeben. Alle Versuche, dem Internetgiganten ernsthaft Paroli zu bieten, sind bislang gescheitert.Diese Situation wirft Fragen auf: Wie konnte Google dieser rasante und unaufhaltsame Aufstieg gelingen? Wie kann man mit kostenlosen Diensten Milliardengewinne erzielen?Weiterlesen
Achim Förster widmet sich den Rechtssetzungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung urheberrechtlicher Schranken und stellt hierzu die Fair Use-Doktrin des US-amerikanischen Copyright Act (17 U.S.C. Paragraf 107) dem Schrankenkatalog des deutschen Urheberrechtsgesetzes (Paragrafen 44a ff. UrhG) gegenüber. Er vergleicht Herkunft, Funktion und konkrete Handhabung der Schrankensysteme und untersucht deren Verwurzelung im Verfassungsrecht und in der Urheberrechtstheorie.Weiterlesen
Es handelt sich hier um einen Bericht von Hannes Rösler zum Symposium „The Future of Books: Internet Book Search Services on Trial”. Dieses fand im November 2007 in Hamburg statt. Organisiert wurde es in Zusammenarbeit mit der Ganske Verlagsgruppe von der Fachgruppe „Media, Telecom, IP” der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. (DAJV). Bei diesem Symposium wurde die Zukunft der Guttenbergmedien in der heutigen vernetzten Welt diskutiert. Der Schwerpunkt des Symposiums lag dabei auf der Buchsuchmaschine Google Bücher.Weiterlesen
Suchmaschinen erobern die Buchwelt und wollen das in Millionen von Werken befindliche Wissen durch Digitalisierung von Büchern online durchsuchbar und damit leichter auffindbar machen. Google beschränkt sich dabei nicht auf gemeinfreie Werke und steht deshalb zunehmend wegen des Scannens von urheberrechtlich geschütztem Material in Universitätsbibliotheken in der öffentlichen Kritik.Weiterlesen