IUWIS bietet Information und Diskussion zum Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung sowohl für Produzenten wie für die Nutzer von Inhalten.
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Google hat im Rahmen seines „Bibliotheksprogramms” damit begonnen, Millionen von Büchern einzuscannen und zu digitalisieren, um eine digitale Bibliothek aufzubauen und den Inhalt aller Bücher dieser Welt für jedermann durchsuchbar zu machen. Google verstößt mit seinem Vorgehen gegen deutsches und U.S. amerikanisches Urheberrecht. Google wurde zunächst von U.S. amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden wegen Urheberrechtsverletzungen einzeln verklagt, später wurden die Klagen in einer Sammelklage (Class Action) zusammengefasst. ...weiterlesen
Die mit der Digitalisierung von Büchern verbundenen rechtlichen Fragen werden in vier Schritten erörtert: auf die Darstellung der Funktionsweise und rechtlichen Ausgestaltung der Google Buchsuche folgt zunächst ein Blick auf die materiellrechtliche Bewertung nach US-amerikanischem Urheberrecht. Vor diesem Hintergrund wird das materielle deutsche Urheberrecht dargestellt. Das Internet ist ein per definitionem internationales Medium. Daher ist abschließend kurz auf die zuständigkeits- und kollisionsrechtlichen Fragen einzugehen, welche die Buchsuche im Netz aufwirft.
Suchmaschinen erobern die Buchwelt und wollen das in Millionen von Werken befindliche Wissen durch Digitalisierung von Büchern online durchsuchbar und damit leichter auffindbar machen. Google beschränkt sich dabei nicht auf gemeinfreie Werke und steht deshalb zunehmend wegen des Scannens von urheberrechtlich geschütztem Material in Universitätsbibliotheken in der öffentlichen Kritik. ...weiterlesen