Sukzessionsschutz

Sublizenzierungen wirksam auch bei Entfall der Hauptlizenz

BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 70/10 M2Trade und I ZR 24/11 Take Five

Der Bundesgerichtshof hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt und erweitert, dass Unterlizenzen wirksam bleiben, auch wenn die Hauptlizenz erloschen ist. Er stärkt damit den Vertrauensschutz von LizenznehmerInnen in die Wirksamkeit ihrer Lizenzvereinbarungen. Diese müssen nicht um die ihnen per Unterlizenz eingeräumten Nutzungsrechten bangen, wenn ihr Lizenzgeber in vorangehenden Lizenzketten etwa wegen Kündigung, Rückruf oder Insolvenz seine eigene "Hauptlizenz" verliert. Weiterlesen

UrhG § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten [01.01.1966 - 30.06.2002]

Ein einfaches Nutzungsrecht, das der Urheber vor Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrecht eingeräumt hat, bleibt gegenüber dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts wirksam, wenn nichts anderes zwischen dem Urheber und dem Inhaber des einfachen Nutzungsrechts vereinbart ist.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
30.06.2002

UrhG § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten [01.07.2002]

Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
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