Sublizenzierungen wirksam auch bei Entfall der Hauptlizenz

BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 70/10 M2Trade und I ZR 24/11 Take Five

Der Bundesgerichtshof hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt und erweitert, dass Unterlizenzen wirksam bleiben, auch wenn die Hauptlizenz erloschen ist. Er stärkt damit den Vertrauensschutz von LizenznehmerInnen in die Wirksamkeit ihrer Lizenzvereinbarungen. Diese müssen nicht um die ihnen per Unterlizenz eingeräumten Nutzungsrechten bangen, wenn ihr Lizenzgeber in vorangehenden Lizenzketten etwa wegen Kündigung, Rückruf oder Insolvenz seine eigene "Hauptlizenz" verliert.

Die Bundesrichter vertreten diese Rechtauffassung unabhängig davon,

(1.) ob sich der Unterlizenznehmer ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte einräumen lässt,

(2.) welcher Vergütungsmodus (z.Bsp. fortlaufende Gebühren oder Erlösbeteiligung) vereinbart ist und

(3.) welche Werkart (Computerprogramm oder Musikverlagsrechte) betroffen sind.