(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Weiterlesen
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Weiterlesen
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Weiterlesen
Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
Die FAQ zum Urheberrecht für audiovisuelle Medien in Forschung und Lehre. Die darin enthaltenen Fragen wurden an Hand von Beispielen genau erklärt und mit Paragraphen belegt.
Verlagsbeschreibung: "Das Thema Urheberrecht sorgt an Schulen für zunehmende Unsicherheit. Die Möglichkeiten des Bezugs von Lehr- und Lernmaterialien werden dank digitaler Medien und Internet immer vielfältiger. Für Lehrkräfte stellt sich häufig die Frage: Was ist erlaubt und wann wird das Urheberrecht verletzt? Auch die Schulleitung muss dafür sorgen, dass an der Schule keine Urheberrechtsverletzungen vorkommen. Dürfen Texte für den Unterricht aus Büchern kopiert werden? Ist es erlaubt, im Unterricht Filme oder Videoaufzeichnungen vorzuführen?