Widerrufsrecht

Der Zweite Korb – Eine Übersicht zu den geplanten Änderungen im Urheberrechtsgesetz

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hoeren, Thomas
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2007
Erschienen in: 
Multimedia und Recht Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (MMR)
Band/Heft/Nummer: 
10
Seiten von-bis: 
615-620

Teaser:

"Nach vier Jahren Arbeit ist es soweit: Das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft” soll Anfang des Jahres 2008 in Kraft treten. Im Juli 2007 passierte das Gesetz den Bundestag; am 21.9.2007 folgte die Zustimmung des Bundesrats. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt."

Bezüge
Internet-Referenz

Verträge über unbekannte Nutzungsarten nach dem Zweiten Korb: die neuen Vorschriften § 31 a UrhG und § 137 l UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Fälsch, Ulrike
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2008
Erschienen in: 
Bibliotheksdienst
Band/Heft/Nummer: 
4
Seiten von-bis: 
409-419
Umfang: 
11 Seiten
Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten [01.01.2008]

(1) Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform. Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt. Der Urheber kann diese Rechtseinräumung oder die Verpflichtung hierzu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

Anhörungen zum Dritten Korb - Verwaiste Werke

13.10.2010 10:00
13.10.2010 15:00

 

Tagesordnung

I. Verwaiste Werke
1.    Regelungsgegenstand / Differenzierung nach Werkarten
2.    Sorgfältige Suche
3.    Zulässiger Umfang der Nutzung
4.    Vergütung
5.    Widerrufsrecht des Urhebers / Rechtsinhabers

II. Annexvervielfältigungskompetenz in § 52b UrhG

III. Änderung des § 45 UrhG zur Einrichtung einer elektronischen Datenbank von Nicht-patentliteratur im Deutschen Patent- und Markenamt Weiterlesen

Titel: 
Anhörungen zum Dritten Korb - Verwaiste Werke
Basisinformationen
Terminbeschreibung: 

 

Tagesordnung

I. Verwaiste Werke
1.    Regelungsgegenstand / Differenzierung nach Werkarten
2.    Sorgfältige Suche
3.    Zulässiger Umfang der Nutzung
4.    Vergütung
5.    Widerrufsrecht des Urhebers / Rechtsinhabers

II. Annexvervielfältigungskompetenz in § 52b UrhG

III. Änderung des § 45 UrhG zur Einrichtung einer elektronischen Datenbank von Nicht-patentliteratur im Deutschen Patent- und Markenamt

IV. Änderung der Lizenzbedingungen für Sendeunternehmen

V. Sonstiges

Veranstaltungsort: 
Berlin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Presse- und Besucherzentrum, Raum 4-6, Reichstagufer 14, 10117 Berlin
Veranstalter: 
Bundesministerium der Justiz
Bezüge
Geografischer Bezug: 
Berlin
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