"Infolge der fortschreitenden Digitalisierung ist eine virtuelle Parallelwelt im Internet entstanden, die einer eigenständigen Entwicklung unseres Urheberrechts auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene bedarf; dazu gehört auch eine Abstimmung mit dem kommenden Europäischen Kaufrecht und die Einführung einer Gefährdungshaftung für alle Internet- und Cloud Computing-Dienstleister, wie dies vom EuGH bereits angedacht worden ist."
"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass grafische Benutzeroberflächen (GUIs) keine eigenständigen Software sind. Sie fallen damit auch nicht unter das Urheberrecht im Sinne der EU-Richtlinie 91/250 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen. "
- meldete heute ZDnet.de: EuGH-Urteil: GUIs sind keine eigenständige Software