Meldung zum Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main im Fall TU-Darmstadt vs. Eugen Ulmer Verlag um die Nutzung von Digitalisaten an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken.
Jürgen Kaube berichtet über die Positionen im Fall der Digitalisierung und Verfügbarmachung von Lehrbüchern durch die Bibliothek der TU Darmstadt über den Fall und die Standpunkt des Juristen Harald Müllers und des Verlegers Matthias Ulmer. Im letzten Absatz seines Artikels fährt der Autor eine kleine Polemik gegen Open Access.
Der Ulmer Verlag hat gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt, das der TU Darmstadt - und damit den Bibliotheken generell - die Digitalisierung erlaubt.Weiterlesen
Als Nachtrag zum "Darmstadt-Urteil" (vgl. hier) sei noch auf die diesbezügliche Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) verwiesen. Weiterlesen
Die Begründung des so genannten "Darmstadt-Urteils" wurde diese Woche vom Landgericht Frankfurt/Main veröffentlicht (LG Frankfurt 13.05.2009, AZ 2-06 O 172/09) und fand noch einmal ein relativ großes Echo. Weiterlesen
Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wird heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von Hannes Hintermeier und Jürgen Kaube zu den verschiedenen Themen aus der aktuellen Debatte von der Rolle des Urheberrechts im Internet allgemein über das Google Book Settlement und der Position der VG Wort bis zum Loi Hadopi befragt. Weiterlesen