OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2010 - 5 W 126/10
IP-Adressen von Tauschbörsennutzern dürfen nach Auffassung eines Schweizerischen Bundesgerichts nicht mit dem Verfahren der Logistep AG ermittelt werden. Was in der Schweiz aus Datenschutzgründen rechtswidrig ist, hält das Oberlandesgericht Hamburg in dem Beschluss für nicht beanstandenswert.
Das OLG Hamburg beschreibt die umstrittene Methode des Ermittllungsunternehmens Logistep folgendermaßen:Weiterlesen
Links zum Thema:
Bericht bei Golem
Beschluss im Volltext (pdf-Dokument der Logistep AG)