Aufsatz

Deckelung der Abmahnkosten: Erste Leitlinien zu § 97a Abs. 2 UrhG

Die beiden Rechtsanwälte Jörg Faustmann und Gabriel Ramsperger erläutern in einem kompakten Aufsatz die gesetzlichen Voraussetzungen, damit sich NutzerInnen auf die Deckelung der Abmahnkosten (100 Euro) nach § 97a Abs. 2 UrhG berufen können. Erste Leitlinien für die Anwendbarkeit zeichnen sich dabei vor allem auch durch die in dem Beitrag gesammelte Rechtsprechung ab, die zu dem neu eingeführten § 97a Abs. 2 UrhG bisher ergangen ist.

 

Die gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen sind: Weiterlesen

UrhG § 54 Vervielfältigung zum sonstigen eigenen Gebrauch [01.01.1966 - 30.06.1985]

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,

2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
30.06.1985
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Vervielfältigung zum sonstigen eigenen Gebrauch
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