Zusammenfassung der Arbeitsgruppen-Diskussion

Dieser Beitrag gehört zum Dossier Urheberrechtliche Gestaltung von Open-Access-Repositorien.
Erstellt von Valie Djordjevic am 14.03.2011 - 18:03

Das Thema von Arbeitsgruppe 1 behandelte die urheberrechtlichen Problem, die beim Betrieb eines Repositoriums auftreten können. Die Arbeitsgruppe setzte den Eröffnungsvortrag von Axel Metzger fort, in dem dieser die vorläufigen Ergebnisse seines Gutachtens zu diesem Thema vorstellte, das er im Auftrag von IUWIS verfasst.

 
Ein Ziel der Arbeitsgruppe war es, praktikable Wege für die freie Zugänglichmachung von Inhalten aufzuzeigen. Besonders wichtig sind dabei die Autorenverträge zwischen den Repositorien und den WissenschaftlerInnen (deposit licence) mit ihren erforderlichen Klauselformulierungen (etwa für die notwendigen Verwertungsrechte, Beendigungsmöglichkeiten oder Print on Demand-Services). In dem Gutachten wird Metzger Musterformulierungen für die verschiedenen notwendigen Rechte vorschlagen, die ein Repositorium für ein ordnungsgemäßes Funktionieren sich einräumen lassen muss. Grundsätzlich sollten sich Repositorien nur die absolut notwendigen Rechte einräumen lassen, damit sie später nicht mit dem vollständigen Rechtemanagement für die von ihnen veröffentlichten Beiträge überfordert sind.
 
Unter anderem folgende Rechtsfragen wurden in dem Vortrag und in der Diskussion in der Arbeitsgruppe behandelt:
  • Bedarf die Autorenvereinbarung einer bestimmten Form (zum Beispiel Schriftform)? Welche urheberrechtlichen Problemstellungen entstehen bei Autorenteams und was bedeutet dies für Repositorienbetreiber?
  • Welche Rechteerklärung gegenüber dem Verlag (Erstveröffentlichung) obliegt den Repositorienbetreibern?
  • Wie kann der Repositorienbetreiber Open-Access-Veröffentlichungen (idealerweise Golden Road) fördern?
  • Was hat ein universitärer Repositorienbetreiber bei Qualifikationsarbeiten (zum Beispiel Bachelor-, Master- und Promotionsarbeiten) zu beachten?
  • Was bedeuten Creative-Commons-Lizenzierungen für Repositorienbetreiber?
  • Wie kann die Open-Access-Policy der eigenen Institution Open-Access-Veröffentlichungen fördern?
  • Was bedeutet es für Open-Access-Repositorien, wenn AutorInnen bei einer Verwertungsgesellschaft Bezugs- oder Wahrnehmungsberechtigte sind?
In der Arbeitgruppe setzte nach Michael Wellers Impulsreferat über Creative-Commons-Lizenzen für Repositorienbetreiber (Zusammenfassung mit Folien) sofort eine lebhafte Fragerunde ein, die sich sowohl auf den Vortrag von Axel Metzger als auch auf Michael Wellers Präsentation bezog. Das Interesse an praktischen Hinweisen, die bei der Arbeit in Repositorien auftauchen, bildete dabei den Schwerpunkt.
 
Das reichte von der Frage, wie rechtssicher „elektronische Verträge“ seien bis zu Problemen bei der Einstellung von Sammelwerken – wer ist dort nach den Rechten zu Fragen, die Herausgeber oder die einzelnen Autoren (Antwort: in der Regel die Autoren, wenn diese nicht mit den Herausgebern Sondervereinbarungen geschlossen haben, was in der Praxis nicht der Fall ist). Auch Fragen der Haftung spielten eine Rolle – ein Thema, das im zweiten Workshop bei Prof. Wiebe ausführlicher behandelt wurde.
 
Aus Nutzersicht kam eine Kritik an der Politik vieler Repositorien, sich nicht darum zu kümmern, dass die Lizenzen öffentlich kommuniziert werden. Der Teilnehmer kritisierte, dass bei 85 Prozent aller DINI-zertifizierten Repositorien keine Lizenz-Informationen veröffentlicht sind. Wären die Werke unter Creative Commons veröffentlicht, würde dies einen Lizenzverstoß bedeuten, da ausdrücklich verlangt wird, dass die entsprechende Lizenz dem Werk beigefügt ist.
 
Kritisiert wurde aus dem Publikum, dass es keinen Standard gibt, in welchem Umfang Rechte eingeräumt werden, so dass der Austausch zwischen den Repositorien erschwert würde. Das Gutachten von Prof. Metzger könnte ein Schritt in Richtung Standardisierung sein, wobei es nur Musterformulierungen für einzelne Klauseln empfehlen kann und keine vollständigen Musterverträge, da die Bedürfnisse der einzelnen Repositorien zu unterschiedlich sind.
 
Ein wichtiges Thema bei den Creative-Commons-Lizenzen betrifft das Non-commercial-Modul der CC-Lizenzen. Creative Commons hat vor einem Jahr eine Studie veröffentlicht, in der untersucht wurde, was die Nutzer von CC unter nicht-kommerzieller Nutzung verstehen. Dabei zeigte sich, dass es durchaus unterschiedliche Meinungen dazu gibt, so dass es im Augenblick keinen Konsens gibt. Um die Nutzungsmöglichkeiten in Hochschulrepositorien offen zu halten empfehlen sowohl Metzger als auch Weller, die Non-commercial-Option nicht zu nutzen. In der Praxis kann dies allerdings durchaus problematisch sein, da diese Option bei den Urhebern äußerst beliebt ist.
 
Dies sind nur einige der Themen, die in der Arbeitsgruppe angeschnitten wurde. In der Rückschau kann man sagen, dass die Diskussion gerade erst angefangen hat, und dass es immer noch sehr viel Klärungsbedarf gibt, um die notwendige Arbeit von Hochschulrepositorien und Dokumentenservern auf rechtlich sichere Füße zu stellen.

 

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