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Michael Weller: Repositorien und Creative Commons
Rechtsanwalt Michael Weller, unter anderem Mitinitiator der Creative Commons Collecting Society C3S und Geschäftsführer der Europäischen EDV-Akademie des Rechts, hat in der Arbeitsgruppe die Lizenzen von Creative Commons vorgestellt und ihre Eignung für Repositorien-Betreiber untersucht. Weller hat an der Portierung der CC-Lizenzen an die deutsche Rechtssprechung mitgearbeitet und ist damit ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet. Zwar gibt es bisher keine deutsche Rechtssprechung, in der Creative-Commons-Lizenzen eine Rolle spielten, aber in Urteilen in Holland, Israel und Belgien wurden CC-Lizenzen anerkannt, so dass man durchaus davon ausgehen kann, dass sie rechtssicher sind.
Für Repositorien bieten CC-Lizenzen eine einfache und schon eingeführte Möglichkeit mit ihren Autoren Lizenz-Verträge zu schließen, die auch international einheitlich verstanden werden. Creative Commons bietet dabei Lizenzen, die sich an die Bedürfnisse der Nutzer modular anpassen lassen. Man kann aus den vier Modulen Namensnennung - nicht-kommerziell - keine Veränderung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen wählen. Erlaubt ist jedoch immer eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Vorführung und Sammelwerke, wenn man als Urheber sein Werk unter CC lizenziert.
Für Repositorienbetreiber ist es wichtig, die Rechte für die Werke, die man vorhält vorher zu klären, da ansonsten die Arbeit unnötig verkompliziert wird, wenn man zum Beispiel Nutzungsrechte an Dritte weitergeben muss (zum Beispiel bei Veränderungen der Trägerschaft). Auch bei zusätzlichen Diensten, wie zum Beispiel Print-on-Demand, die Repositorien-Betreiber anbieten wollen, muss urheberrechtlich geklärt sein, ob es erlaubt ist. Dabei kann die Non-commercial-Option Probleme bereiten, da es durchaus nicht immer eindeutig ist, wann eine Nutzung nicht-kommerziell ist.
Creative-Commons-Lizenzen verhindern jedoch nicht Sonderabreden zwischen den Urhebern und den Betreibern. Auch eine Nutzung als AGB ist denkbar. Im Fazit bietet CC den Betreibern von Repositorien eine einfache und abgestufte Rechteeinräumung. Aufpassen muss man allerdings bei der Verwendung von non-commercial-Lizenzen, die eventuell durch zusätzliche Vereinbarungen erweitert werden müssen.
Der Vortrag von Michael Weller (Folien als PDF siehe Anhang) eröffnete die Arbeitsgruppen-Diskussion, die darauf hin im Plenum mit reger Teilnahme fortgeführt wurde.
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