IUWIS bietet Information und Diskussion zum Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung sowohl für Produzenten wie für die Nutzer von Inhalten.
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Der Ulmer Verlag hat gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt, das der TU Darmstadt - und damit den Bibliotheken generell - die Digitalisierung erlaubt. In der ersten Instanz war im Mai dieses Jahres das 2008 vom Gesetzgeber neu geschaffene Recht der Bibliotheken auf digitale Kopie im Wesentlichen bestätigt worden. vermeldet heute die Technische Universität Darmstadt über den Informationsdienst Wissenschaft und schreibt unter anderem: ...weiterlesen
Als Nachtrag zum "Darmstadt-Urteil" (vgl. hier) sei noch auf die diesbezügliche Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) verwiesen. ...weiterlesen
Die Begründung des so genannten "Darmstadt-Urteils" wurde diese Woche vom Landgericht Frankfurt/Main veröffentlicht (LG Frankfurt 13.05.2009, AZ 2-06 O 172/09) und fand noch einmal ein relativ großes Echo. ...weiterlesen
Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wird heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von Hannes Hintermeier und Jürgen Kaube zu den verschiedenen Themen aus der aktuellen Debatte von der Rolle des Urheberrechts im Internet allgemein über das Google Book Settlement und der Position der VG Wort bis zum Loi Hadopi befragt. Ebenfalls zur Sprache kommt das Urteil Ulmer Verlag vs. TU Darmstadt: ...weiterlesen