Digitalisierung (Thema)

Urheberrecht und elektronische Leseplätze: Der Ulmer-Verlag geht in Berufung.

Der Ulmer Verlag hat gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt, das der TU Darmstadt - und damit den Bibliotheken generell - die Digitalisierung erlaubt. In der ersten Instanz war im Mai dieses Jahres das 2008 vom Gesetzgeber neu geschaffene Recht der Bibliotheken auf digitale Kopie im Wesentlichen bestätigt worden. vermeldet heute die Technische Universität Darmstadt über den Informationsdienst Wissenschaft und schreibt unter anderem: ...weiterlesen

"Darum ist der Begriff des "geistigen Eigentums" Unsinn." - Thierry Chevel zum Heidelberger Appell

Im Redaktions-Weblog "Ententeich" auf Perlentaucher.de begeistert sich heute Perlentaucher-Mitbegründer Thierry Chevel für E-Books und Digitalisierung von Büchern. Auch Googles Digitalisierungsprojekt imponiert ihm, obschon er kartellrechtliche Bedenken sieht. Abgesehen davon sieht er aber in der Google Buchsuche "einen riesigen Demokratisierungsgewinn". Zudem zeigt er auf, warum die Argumentation Roland Reuß' ("Heidelberger Appell") seiner Meinung nach das Thema verfehlt: ...weiterlesen

Das Darmstadt-Urteil (ULB Darmstadt vs. Ulmer-Verlag) und seine Begründung

Die Begründung des so genannten "Darmstadt-Urteils" wurde diese Woche vom Landgericht Frankfurt/Main veröffentlicht (LG Frankfurt 13.05.2009, AZ 2-06 O 172/09) und fand noch einmal ein relativ großes Echo. ...weiterlesen

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