IUWIS bietet Information und Diskussion zum Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung sowohl für Produzenten wie für die Nutzer von Inhalten.
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In Deutschland gibt es offenbar zwischen Börsenverein, Deutscher Nationalbibliothek, Deutschem Bibliotheksverband, DFG und VG Wort eine (wohl noch nicht verbindliche) Vereinbarung über die Nutzung verwaister Werke. Der Wortlaut dieser Vereinbarung ist leider bislang nicht öffentlich bekannt (sollte aber). ...weiterlesen
Der Ulmer Verlag hat gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt, das der TU Darmstadt - und damit den Bibliotheken generell - die Digitalisierung erlaubt. In der ersten Instanz war im Mai dieses Jahres das 2008 vom Gesetzgeber neu geschaffene Recht der Bibliotheken auf digitale Kopie im Wesentlichen bestätigt worden. vermeldet heute die Technische Universität Darmstadt über den Informationsdienst Wissenschaft und schreibt unter anderem: ...weiterlesen