Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, unter welchen Voraussetzungen an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken elektronische Bücher auch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zugänglich gemacht werden dürfen. Weiterlesen
"Die Literatursuche für Studenten wird einfacher: Uni-Bibliotheken dürfen Lehr- und Fachbücher einscannen und zum Download und Ausdruck zugänglich machen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof."
Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung der TU Darmstadt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner gestern verkündeten Entscheidung eine 2009 vom Ulmer Verlag eingereichte Klage gegen die TU Darmstadt endgültig in allen Punkten abgewiesen.
Die Ausleihe mit Rechercheplätzen in der Universitäts- und Landesbibliothek der TU Darmstadt. Bild: Thomas Ott Ende eines seit 2009 andauernden Rechtsstreits: Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen. Bild: Thomas Ott Weiterlesen
Deutscher Bibliotheksverband begrüßt BGH Entscheidung zu elektronischen Leseplätzen
Berlin - Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu elektronischen Leseplätzen im Verfahren der TU Darmstadt gegen den Eugen Ulmer Verlag wird vom Deutschen Bibliotheksverband begrüßt. Weiterlesen