Az.: I ZR 69/11

Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Bundesgerichtshof
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Pressemitteilung
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
16. April 2015
Erscheinungsort: 
Karlsruhe
Verlag: 
Bundesgerichtshof
Erschienen in: 
Bundesgerichtshof / Mitteilung der Pressestelle
Band/Heft/Nummer: 
64/2015

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 64/2015

Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, unter welchen Voraussetzungen an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken elektronische Bücher auch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zugänglich gemacht werden dürfen. Weiterlesen

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Wegweisendes Urteil: Uni-Bibliotheken dürfen alle Bücher digital anbieten

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
bkr/dpa
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitungsartikel
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
17. April 2015
Erscheinungsort: 
Hamburg
Verlag: 
SPIEGEL
Erschienen in: 
SPIEGEL online / Unispiegel

Teaser:

"Die Literatursuche für Studenten wird einfacher: Uni-Bibliotheken dürfen Lehr- und Fachbücher einscannen und zum Download und Ausdruck zugänglich machen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof."

Internet-Referenz

BGH: Bibliotheken dürfen digitalisierte Werke zum Ausdrucken und Speichern anbieten

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Pachali, David
Untertitel & Titelzusatz
Titelzusatz: 
Webschau
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
16. April 2015
Erscheinungsort: 
Berlin
Erschienen in: 
irights.info
Internet-Referenz

Re: [InetBib] BGH-Entscheidung: Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Upmeier, Arne
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
17. April 2015
Erschienen in: 
inetbib (Mailingliste)

Erläuterung zum Urteil des BGH in der Sache Ulmer Verlag vs. TU Darmstadt () in der Mailingliste inetbib.

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Internet-Referenz

Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Technische Universität Darmstadt
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung der TU Darmstadt
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Pressemitteilung
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
17. April 2015
Erscheinungsort: 
Darmstadt
Verlag: 
Technische Universität Darmstadt
Erschienen in: 
Neues aus der TU

Volltext der Pressemitteilung

Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung der TU Darmstadt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner gestern verkündeten Entscheidung eine 2009 vom Ulmer Verlag eingereichte Klage gegen die TU Darmstadt endgültig in allen Punkten abgewiesen.

Die Ausleihe mit Rechercheplätzen in der Universitäts- und Landesbibliothek der TU Darmstadt. Bild: Thomas Ott Ende eines seit 2009 andauernden Rechtsstreits: Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen. Bild: Thomas Ott Weiterlesen

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Deutscher Bibliotheksverband begrüßt BGH Entscheidung zu elektronischen Leseplätzen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Pressemitteilung des dbv
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Pressemitteilung
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
17. April 2015
Erscheinungsort: 
Berlin
Verlag: 
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Erschienen in: 
www.bibliotheksverband.de

Pressemitteilung des dbv

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt BGH Entscheidung zu elektronischen Leseplätzen

Berlin - Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu elektronischen Leseplätzen im Verfahren der TU Darmstadt gegen den Eugen Ulmer Verlag wird vom Deutschen Bibliotheksverband begrüßt. Weiterlesen

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