Lichtbildschutz

Lichtbildschutz für digitale Bilder von zweidimensionalen Vorlage

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Talke, Armin
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
1. November 2010
Erscheinungsjahr: 
2010
Erschienen in: 
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Seiten von-bis: 
846-852

Grundsätzlicher Artikel zu urheberrechtlichen bzw. leistungsschutzrechtlichen Fragen bei der Digitalisierung von so genannten "flachen Vorlagen", also beispielsweise Gemälden oder Buchseiten

Internet-Referenz

UrhG § 72 [01.01.1966 - 30.06.1985]

(1) Auf Lichtbilder und auf Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, sind die für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils sinngemäß anzuwenden.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Ausserkrafttreten am: 
30.06.1985
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 

UrhG § 72 [01.07.1985 - 30.06.1995]

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1985
Ausserkrafttreten am: 
30.06.1995
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 

UrhG § 72 [01.07.1995 - 12.09.2003]

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1995
Ausserkrafttreten am: 
12.09.2003
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 

UrhG § 72 Lichtbilder [13.09.2003]

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 
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