Leermedienabgabe

Kulturministerin Schmied: Urheberrecht rasch ändern - Kunstschaffende fair entlohnen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
SPÖ Pressedienst
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Pressemitteilung
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
18. April 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
Wien
Verlag: 
SPÖ-Bundesorganisation,
Erschienen in: 
www.ots.at

Teaser:

"Gesetzliche Grundlagen für zeitgemäßes Urheberrecht möglichst noch 2012 schaffen - Festplattenabgabe soll Ergiebigkeit der Einnahmequellen wiederherstellen"

Internet-Referenz

Geld für alle

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Gehlen, Dirk von
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
16. April 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
München
Erschienen in: 
Süddeutsche Zeitung
Band/Heft/Nummer: 
88
Seiten von-bis: 
13

Teaser:

"Die Kulturflatrate ist im Radio und den Künsten längst Praxis - es wird Zeit, über eine digitale Neuauflage zu diskutieren."

Dirk von Gehlen stellt in seinem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung eine Analogie zwischen der Kulturflatrate für Internetinhalte und pauschalen Vergütungsverfahren wie der Rundfunkgebühr und der Leermedienabgabe an und schlussfolgert: Weiterlesen

UrhG § 54a Vergütungshöhe [01.01.2008]

(1) Maßgebend für die Vergütungshöhe ist, in welchem Maß die Geräte und Speichermedien als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit technische Schutzmaßnahmen nach § 95a auf die betreffenden Werke angewendet werden.

(2) Die Vergütung für Geräte ist so zu gestalten, dass sie auch mit Blick auf die Vergütungspflicht für in diesen Geräten enthaltene Speichermedien oder andere, mit diesen funktionell zusammenwirkende Geräte oder Speichermedien insgesamt angemessen ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 54 Vergütungspflicht [01.01.2008]

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.

(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden.

Inkrafttreten am: 
01.01.2008
Fassung von Paragraph: 
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