Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
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Die Koalition hat gestern beschlossen, die Wissenschafts- und Bildungsschranke § 52a UrhG um zwei weitere Jahre zu verlängern. Dies verhindert zwar die für Bildung und Wissenschaft befürchteten Schreckensszenarien eines Rückfalls in die informationstechnische Steinzeit, aber es behindert weiterhin jede nachhaltige Investition in Online-Medien für Lehre, Bildung und Forschung. Weiterlesen