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Zwei weitere Jahre unter dem Damoklesschwert: Koalition bisher nicht gewillt, ein wissenschafts- und bildungskompatibles Urheberrecht zu entwickeln
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Die Koalition hat gestern beschlossen, die Wissenschafts- und Bildungsschranke § 52a UrhG um zwei weitere Jahre zu verlängern. Dies verhindert zwar die für Bildung und Wissenschaft befürchteten Schreckensszenarien eines Rückfalls in die informationstechnische Steinzeit, aber es behindert weiterhin jede nachhaltige Investition in Online-Medien für Lehre, Bildung und Forschung.
Das Zittern unter dem Damoklesschwert wird mit diesem Beschluss der Koalition um weitere zwei Jahre verlängert, nachdem die Bundesregierung in der bisherigen Legislaturperiode keine umfassende Gesetzesvorlage zustande gebracht hat.
Laut Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion vom 7. November gewährt die schwarz-gelbe Koalition den in der Bildung Tätigen eine letzte Fristverlängerung für zwei Jahre. Danach soll eine Wissenschaftsklausel den Bedürfnissen von Bildung und Forschung genügen.
Bereits zum Ende der letzten Legislaturperiode wurde vom Bundesrat ein 3. Korb des UrhG gefordert, der den Bedürfnissen von Bildung und Forschung Rechnung tragen sollte. Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und das Aktionsbündnis schlugen im Jahr 2011 pragmatische Ansätze für eine allgemeine Wissenschafts- und Bildungsklausel vor. Seitens der Regierungsfraktionen hat sich seither nichts getan. Nur auf massiven öffentlichen Druck hin wurde nun eine zweijährige Schonfrist gewährt. Mitte 2014 soll, so die Pläne der Koalition weiter, eine Wissenschaftsklausel präsentiert werden.
Dr. Harald Müller, Bibliothekar des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und einer der Sprecher des Aktionsbündnisses, kritisiert: „Ursprünglich wollte der Gesetzgeber die Medienkompetenz der Bevölkerung stärken und die Möglichkeit eröffnen, Lehr-, Lern- und Forschungsmaterialien vor allem für Schüler und Studierende digital bereitzustellen. Dafür sollte in einer Zeit, die durch einen rasanten Medienumbruch geprägt ist, der § 52a eine zentrale Plattform bilden. Wie aber dieses Beispiel anschaulich zeigt, droht seit Jahren eine für den Bildungsbereich essenzielle Regelung im kleinlichen Parteiengezänk unterzugehen. Millionenschwere Investitionen des Bildungsbereichs in Hard- und Software könnten sich als vergeblich erweisen, und Bildung und Wissenschaft droht der Rückfall in die analoge Steinzeit. Bildungsinteressen werden auf dem Altar politischer Eifersüchteleien geopfert.”
Das Aktionsbündnis begrüßt zwar, dass mit dem nun eingeleiteten Rettungsverfahren der informationstechnische Super-GAU in letzter Minute abgewendet wird, es fordert die Bundesregierung aber auf, sich endlich der Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen von Bildung in Schulen und Hochschulen und der Stärkung einer international wettbewerbsfähigen Forschung im Informationszeitalter anzunehmen. Entwürfe für die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen liegen seit Jahren vor; es fehlt allein eine verständige Hand, die diese aufgreift.
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
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