Weblog von rkuhlen

Kleine Werke? – eher unnötig kleinteilige Regelungen, aber liberal interpretiert

Thomas Hoeren hat sich dankenswerter Weise daran gemacht, die Reichweite der Regelungen in § 52a UrhG auszuloten, insbesondere Begriffe wie „kleine Werke“ oder „Werkteile“ operativ festzulegen. In erster Linie geht es dabei um die Möglichkeiten der Nutzung durch öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht. (Vgl. dazu auch die IUWIS-Meldung vom 9.5.2011 - http://iuwis.de/52a_Thomas_Hoeren_2011.)Weiterlesen

Ein bedenkenswerter Vorschlag der SPD zugunsten eines Zweitverwertungsrechts im Urheberrecht

Zusammenfassung: Die SPD ist auf der Linie des Bundesrates und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und macht einen Normvorschlag über einen neuen § 38a zugunsten eines nicht abhandelbaren Zweitverwertungsrechts von WissenschaftlerInnen bei Werken, die überwiegend durch öffentliche Förderung im öffentlichen Kontext entstanden sind.Weiterlesen

Guttenberg – mit Konsequenzen für Wissenschaftsethos

Guttenberg – mit Konsequenzen für wissenschaftliches Ethos und für die öffentliche elektronische Zugänglichmachung wissenschaftlicher Werke

Der Fall Guttenberg sollte nicht alleine von der Universität Bayreuth aufgeklärt werden und wird nicht durch zivil- oder strafrechtliche Prozesse entschieden. Das ist ein Fall für die wissenschaftlichen Gemeinschaften und auch ein Fall für die Öffentlichkeit insgesamt, auch wenn darin viele nichts von Wissenschaft verstehen oder wissen wollen, geschweige denn vom Ethos wissenschaftlichen Verhaltens.Weiterlesen

WIPO stellt die Weichen, um neue Schranken für Bibliotheken und Archive zu bestimmen

IFLA hat dazu die folgende Pressemitteilung herausgegeben

PRESS RELEASE
“Unprecedented opportunity for libraries and archives” -
WIPO to work on library and archive copyright exceptions
19 November 2010Weiterlesen

Zwischenbericht des Sprechers des Aktionsbündnisses zu den direkten Verhandlungen mit Google in Mountain View

Meinen derzeitigen Aufenthalt  in Santa Barbara, Kalifornien, nutzend habe ich mich mit Google Inc. in Mountain View verabredet, um mit den für Google Book Search (GBS) verantwortlichen Personen, Dan Clancy und Adam Smith, direkt ins Gespräch zu kommen. Ziel dabei sollte es sein auszuloten, wie das Interesse der Wissenschaft an umfassender freier Sichtbarkeit und Nutzbarkeit der publizieren Werke weiterhin in Google Book Search garantiert werden kann.Weiterlesen

Die Bundesregierung war in Sachen Google Book Search schlecht beraten – die Einlassung beim New Yorker Gericht ist einseitig

Die Bundesregierung war in Sachen Google Book Search schlecht beraten – die Einlassung beim New Yorker Gericht ist einseitig, dogmatisch und politisch schlicht – so die Einschätzung des Sprechers des Aktionsbündnisses.Weiterlesen

Aktionsbündnis in Verhandlungen mit Google Inc. wegen GBS

Trotz mannigfacher Bedenken gegen die Monopolisierungsgefahren durch Google Inc. insgesamt sieht das Aktionsbündnis die bisherige,  auf einem freeconomics-Modell beruhende Anzeige von Werken im Bibliotheksprogramm von GBS im Interesse von Bildung und Wissenschaft liegend.

Bislang wird für die Nutzung von vollständigen gemeinfreien Werken, aber auch von Teilen von urheberrechtsgeschützten Werken keine Gebühr verlangt. Das Aktionsbündnis setzt sich dafür ein, dass dies auch so bleibt, wenn das Settlement rechtlich verbindlich wird.Weiterlesen

Erinnerung: Aktionsbündnis empfiehlt Nicht-Zustimmung zur Änderung des VG Wort Vertrags

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hatte am 6. Juni eine Pressemitteilung herausgegeben und seinen Unterzeichnern empfohlen,  sich den zunächst auf Google Book Search bezogenen Änderungen des Wahrnehmungsvertrags von VG Wort nicht anzuschließen.Weiterlesen

Verwaiste Werke – frei zur Lizenzierung für kommerzielle Zwecke?

In Deutschland gibt es offenbar zwischen Börsenverein, Deutscher Nationalbibliothek, Deutschem Bibliotheksverband, DFG und VG Wort eine (wohl noch nicht verbindliche) Vereinbarung über die Nutzung verwaister Werke. Der Wortlaut dieser Vereinbarung ist leider bislang nicht öffentlich bekannt (sollte aber).  Weiterlesen

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