"Darum ist der Begriff des "geistigen Eigentums" Unsinn." - Thierry Chevel zum Heidelberger Appell

Im Redaktions-Weblog "Ententeich" auf Perlentaucher.de begeistert sich heute Perlentaucher-Mitbegründer Thierry Chevel für E-Books und Digitalisierung von Büchern. Auch Googles Digitalisierungsprojekt imponiert ihm, obschon er kartellrechtliche Bedenken sieht. Abgesehen davon sieht er aber in der Google Buchsuche "einen riesigen Demokratisierungsgewinn". Zudem zeigt er auf, warum die Argumentation Roland Reuß' ("Heidelberger Appell") seiner Meinung nach das Thema verfehlt: Roland Reuß sagte in einer Fernsehdebatte (an der auch der Perlentaucher-Autor Rüdiger Wischenbart teilnahm) neulich, dass Google ihn nicht gefragt habe, bevor es seine Bücher im Netz nachveröffentlichte und dass er ein persönliches Recht habe zu entscheiden, ob ein Buch von ihm veröffentlicht werde. [...] Schön und gut. Er hat recht, er ist von Google nicht gefragt worden - er kann nur seine von Google vorausgesetzte Erlaubnis zurückziehen. Aber eins kann er auf Teufel komm raus sowieso nicht, auch wenn ihm irgendeines seiner früheren Werke peinlich sein sollte: er kann seine Bücher nicht entöffentlichen. Das Problem hat er auch ohne Google. Er kann nicht zur Deutschen Bibliothek gehen und sie auffordern, missliche Jugendschriften aus ihren Depots zu entfernen. Er hat dieses Recht schlicht nicht. Das Buch in der Deutschen Bibliothek gehört ihm nicht. Nicht einmal das Werk, die bloße, vom Papier gelöste Zeichenfolge, "gehört" ihm. Darum ist der Begriff des "geistigen Eigentums" Unsinn. Das Geistige, und das gilt auch für seine dümmeren Manifestationen, die ihre Urheber gern vergessen möchten, gehört letztlich der Allgemeinheit. Das Urheberrecht kommt aus dem Interesse der Allgemeinheit, den Schöpfern geistiger Werke eine Existenz zu ermöglichen. 

Den Gesamttext gibt es hier: Hört nicht auf die Heidelberger Bocksgesänge.