OLG Hamburg Az 5 U 9/09

Videoplattformen haften nicht für fremde Inhalte

OLG Hamburg, Urteil vom 29. September 2010 - 5 U 9/09

Videoplattformen wie Sevenload.de machen sich nicht fremde Inhalte zu eigen (auch nicht nach Maßgabe der Chefkoch-Entscheidung des BGH, 2010, 616). Sie sind auch nicht Störer, da sie nicht verpflichtet sind, bei sehr hohen Datenmengen proaktiv eine Prüfung auf Rechtsverletzungen vorzunehmen. Es reicht vielmehr aus, auf Abmahnung die streitgegenständlichen Videos unverzüglich zu sperren.

 

Inhalt abgleichen