Gerichtskosten

Zu ausufernden Abmahnungen wegen Hörbuch-Sharing

OLG Köln vom 20.05.2011 - 6 W 30/11

Das OLG Köln hat entschieden, dass sich Abmahnungen und Unterlassungserklärungen nur gegen die konkreten einzelnen Urheberrechtsverstöße von Verbrauchern (etwa bei Tauschbörsen) richten dürfen. Ein Buchverlag darf demnach nicht mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung verlangen, dass der Verbraucher die Bereitstellung sämtlicher Werke des Verlages im Internet unterlässt. Tut der Verlag dies dennoch, hat er die Kosten der gerichtlichen einstweiligen Verfügung zu tragen. Weiterlesen

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