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Nutzungsrechte-AGB von Facebook rechtswidrig
Erfasst von Thomas Hartmann am 6. März 2012 - 17:45
LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012 - 16 O 551/10 (nicht rechtskräftig)
Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband erhob gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Facebook Klage und teilt - neben mehreren Datenschutz-Beanstandungen bei Facebook-Diensten und deren AGB - heute mit:
"Facebook darf Nutzerinhalte nur nach Zustimmung verwenden
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden."
Links zum Thema:
Zur Meldung der Verbraucherzentrale Bundesverband vom 06.03.2012
- Weblog von Thomas Hartmann
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Kommentare
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Thomas Stadler hat sich in Internet-Law mit der Entscheidung auseinandergesetzt und kommt u.a. zu dieser Einschätzung:
Weiteres hier: Analyse des Facebook-Urteils des LG Berlin