BGH: zentrale Verlags-"Honorarregelungen" unwirksam

BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 73/10 Honorarbedingungen freie Journalisten

In diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof über die Nutzungsrechte- und die korrespondierenden Honorarklauseln, die der Axel Springer Verlag standardmäßig gegenüber seinen freien JournalistInnen verwendet. Klage erhob der Deutsche Journalistenverband (DJV).

In dem Urteil beanstandet der Erste Zivilsenat nicht generell die vom Verlag formularmäßig eingesetzten sehr umfassenden und weitreichenden Rechteübertragungsbestimmungen. Entscheidend sei vielmehr, wie die Honorierung für die Rechteeinräumung ausgestaltet wird. Das Urteil liefert einen wichtigen Beitrag für die aktuell geführte rechtswissenschaftliche Diskussion über das nunmehr knapp zehn Jahre alte Urhebervertragsrecht und die AGB-Kontrolle urhebervertraglicher Abreden (siehe dazu nur zum Beispiel die IUWIS-Rezension zu "Meinhard Erben (2011): Allgemeine Geschäftsbedingungen").

Vor allem weil bei Wissenschaftspublikationen regelmäßig keine oder nur eine geringfügige Vergütung der Autorinnen und Autoren erfolgt, sind wohl sog. All-Buy-Out-Rechteklauseln nicht ohne weiteres vergleichbar, je nachdem, ob sie - wie im hier verhandelten Fall - von einem Verlag der Tagespresse oder aber von Wissenschaftsverlagen verwendet werden.