Internetcafe

Internetcafe haftet für Urheberrechtsverletzungen

LG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010 - 310 O 433/10

Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg haftet der Inhaber eines Internetcafes für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden, wenn er nicht "irgendwelche Schutzmaßnahmen" vorgenommen habe. Zu den zumutbaren Schutzmaßnahmen hätte nach Auffassung des Landgerichts insbesondere die Sperrung von Ports gehört, die zu Tauschbörsen ("filesharing") führen. Allein mit der Schilderung, ein Kunde habe die Urheberrechtsverletzung begangen, kann der Cafe-Inhaber nicht der Haftung entgehen. Weiterlesen

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