Buyout-Klausel nach AGB-Kontrolle unwirksam

LG Mannheim, Urteil vom 05.12.2011 - 7 O 442/11

 

Von Verlagen vorformulierte Nutzungsrechtsvereinbarungen enthalten oftmals so genannte Rechte-Buyout-Klauseln. Solche sind charakterisiert durch die (all-)umfassende Einräumung der Urheberverwertungsrechte in Verbindung mit einer pauschalen Abgeltung der Vergütungsansprüche der Autorinnen und Autoren. Ein Beispiel dafür:

"(...) sämtliche Nutzungsrechte (...) umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt abgegolten".

 

Das Landgericht Mannheim hat nun in einem Urteil festgestellt, dass derartige AGB-Bestimmungen eines Verlags ein "Übermaß an Rechtsübertragung" darstellten und in unangemessener Weise von dem urheberrechtlichen Leitbild, dass Urheberinnen und Urheber (im Fall hier: Journalistinnen und Journalisten) angemessen an den Werkerlösen zu beteiligen sind, abweichten.