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Buyout-Klausel nach AGB-Kontrolle unwirksam
LG Mannheim, Urteil vom 05.12.2011 - 7 O 442/11
Von Verlagen vorformulierte Nutzungsrechtsvereinbarungen enthalten oftmals so genannte Rechte-Buyout-Klauseln. Solche sind charakterisiert durch die (all-)umfassende Einräumung der Urheberverwertungsrechte in Verbindung mit einer pauschalen Abgeltung der Vergütungsansprüche der Autorinnen und Autoren. Ein Beispiel dafür:
"(...) sämtliche Nutzungsrechte (...) umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt abgegolten".
Das Landgericht Mannheim hat nun in einem Urteil festgestellt, dass derartige AGB-Bestimmungen eines Verlags ein "Übermaß an Rechtsübertragung" darstellten und in unangemessener Weise von dem urheberrechtlichen Leitbild, dass Urheberinnen und Urheber (im Fall hier: Journalistinnen und Journalisten) angemessen an den Werkerlösen zu beteiligen sind, abweichten.
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