UrhG § 87b Rechte des Datenbankherstellers
Enthaltene Fassungen
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§87b Rechte des Datenbankherstellers [01.01.1998 - 31.08.2008]
- Ausschließliche Rechte
- Ausschließlichkeitsrechte
- Datenbank
- Recht der öffentlichen Wiedergabe
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- Schutz des Datenbankherstellers
- Verbreitungsrecht
- Vergütung für Vermietung und Verleihen
- Vervielfältigungsrecht
- Verwandte Schutzrechte
- Verwertungsrechte
- § 17 UrhG (DE)
- § 27 UrhG (DE)
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§87b Rechte des Datenbankherstellers [01.09.2008]
- Ausschließliche Rechte
- Ausschließlichkeitsrechte
- Datenbank
- Datenbankrecht
- Recht der öffentlichen Wiedergabe
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- Schutz des Datenbankherstellers
- Verbreitungsrecht
- Vergütung für Vermietung und Verleihen
- Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
- Vervielfältigungsrecht
- Verwandte Schutzrechte
- Verwertungsrechte
- § 10 UrhG (DE)
- § 17 UrhG (DE)
- § 27 UrhG (DE)
Paragraph (Nummer)
87b
Gehört zu Gesetz
Verweisende Publikationen
AutorIn | Titel | Datum |
---|---|---|
Zentner, Laura Maria | Die Ausnahme vom Urheberrechtsschutz für amtliche Werke | 2009-03-01 |
Zentner, Laura Maria | Jedes Bundesland und jeder Richter mit eigener Veröffentlichungspraxis? | 2009-03-01 |
Pfennig, Gerhard | Museum und Urheberrecht im digitalen Zeitalter | |
Schulz, Wolfgang; Büchner, Thomas | Kreativität und Urheberrecht in der Netzökonomie |
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