Joachim Losehand fasst die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zusammen und erläutert die darin getroffenen Aussagen zu Privatkopien, Mitschnitten von Webradiosendungen, Zweitverwertungsrecht des Autors für mit öffentlichen Mitteln geförderte wissenschaftliche Publikationen, elektronischen Leseplätzen und zur geforderten Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum. Insbesondere die Position des DRB zu elektronischen Leseplätzen, nämlich dass ausschließlich das Lesen am Bildschirm erlaubt bleiben soll, kritisiert Losehand als inkonsequent