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Ausnahmregelungen für Bibliotheken und Archive im internationalen Urheberrecht? dbv und IFLA melden Fortschritte von der WIPO.
Ein Blick auf die Geschichte der Urheberrechtsreformen lehrt: Die Dinge brauchen ihre Zeit. Das gilt für den Dritten Korb genauso wie für internationale Urheberrechtsabkommen und für Beschlüsse bei der WIPO (World Intellectual Property Organization). Von letzterer gibt es heute zwei wichtige Termine und dazu Fortschritte in der Diskussion um die Berücksichtigung der besonderen Interessen von Bibliotheken und Archiven (Bestandserhaltung, Verwaiste Werke, Verhältnis von Schrankenregelungen zu Lizenzverträgen, technische Schutzmaßnahmen, etc.) zu vermelden. Das Standing Committee on Copyright and Related Rights (SCCR) der WIPO beschloss unlängst, spezifische Ausnahmeregelungen für Bibliotheken in seine Beratungen im Jahr 2012 aufzunehmen. Das bedeutet nicht, dass diese auch entsprechenden Verträgen berücksichtigt werden. Es zeigt aber, dass die Anliegen dieser Kulturinstitutionen ernst genommen werden.
Die International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) zeigt sich in ihrer Pressemitteilung entsprechend hocherfreut und berichtet:
„Member States have until the end of February 2012 [29.02.2012] to submit written comments to the WIPO Secretariat for inclusion in the document Provisional Working Document containing comments on and textual suggestions towards an appropriate international legal instrument (in whatever form) on exceptions and limitations for Libraries and Archives (SCCR/23/8 Prov.), which will be discussed at SCCR/24 in 2012."
Die Stellungnahmen sollen sich auf die während der letzten Sitzung des Standing Committees gesammelten Diskussionsbeiträge (sh. Anhang zu dieser Meldung) beziehen.
Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) nennt in seiner Pressemitteilung zum Anlass einen Veröffentlichungszeitpunkt für das daraus hervorgehende vorläufige Arbeitspapier: Juli 2012. Er zeigt aber vorerst noch eine gewisse Skepsis:
„Die Abschlussnote der Konferenz hält allerdings fest, dass die Form zukünftiger völkerrechtlicher Regeln für Bibliotheken und Archive noch nicht feststeht. Ob diese Kulturinstitutionen mit bindenden völkerrechtlichen Instrumenten rechnen können, ist daher noch ungewiss."
Sollte die Aufnahme entsprechender Regelungen in einen Vertrage gelingen, wäre dies tatsächlich ein großes Ereignis im internationalen Urheberrecht, denn die entsprechenden Abkommen
„sind bisher im Wesentlichen nur insoweit verbindlich von den Unterzeichner-Staaten umzusetzen, als sie den Schutz der Urheber betreffen. Schranken zugunsten der Allgemeinheit dürfen die einzelnen Mitgliedstaaten oder die EU nur in den Grenzen des sogenannten 3-Stufen-Tests einführen."
(bk)
Bezüge
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- Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
- International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA)
- World Intellectual Property Organization Standing Committee on Copyright and Related Rights (SCCR)
- Archive
- Bibliotheken
- Internationales Urheberrecht
- Urheberrechtsabkommen
- WIPO
- WIPO Copyright Treaty
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