Narayana Murthy

Forum Bibliotheksrecht

08.06.2011 11:00
08.06.2011 14:00
Titel: 
Forum Bibliotheksrecht
Untertitel: 
Deutscher Bibliothekartag 2011
Basisinformationen
Terminbeschreibung: 

Das Forum Bibliotheksrecht auf dem 100. Deutschen Bibliothekartag wird moderiert von der Vorsitzenden des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (DBV) Gabriele Beger.

In der dreistündigen Veranstaltung stehen acht Beiträge auf dem Programm:

  • Armin Talke (Staatsbibliothek zu Berlin): Urheberrecht, Datenschutz, Haftung: Wer befreit die Bibliotheken aus der Unsicherheit?

Abstract: Die Realität überholt das Recht. Das gilt vor allem für durch Technik geprägte Bereiche wie das Internet. Bibliotheken agieren im digitalen Netz genauso wir in der konventionellen, analogen Welt. In dieser wie in jener gibt es Rechte und Pflichten. Auch "Bibliotheks-Clouds“, die es in Zukunft geben wird, werden an die allgemeine Rechtsordnung gebunden sein. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Vielleicht im Gegenteil: Das, was Bibliotheken mit ihren Angeboten im Internet tun, hat sogar deutlichere juristische Konsequenzen als das, was sie mit ihrem papiernen Bücherbestand tun.
Gleichzeitig sind Bibliotheken mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert, weil es nicht Aufgabe Gesetzgebers ist, für alle Einzelfälle im Gesetz ausdrückliche Regelungen zu treffen. Die Gesetzesinterpretation bleibt den Rechtsanwendern und Gerichten vorbehalten. Gerade in Bereichen, die sich ständig wandeln, offenbart sich jedoch ein Regelungsdefizit, das die Akteure im Internet in juristischen Grauzonen verzweifeln lässt: Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es oft noch nicht. Ebenso wenig ist es möglich, immer klare Prognosen im Hinblick auf zukünftige Gerichtsurteile abzugeben. Wie sollen Bibliotheken damit umgehen? Wie groß ist das Risiko einer Rechtsverletzung wirklich?
Als Beispiele für die schwierige Situation können Konstellationen aus dem Urheberrecht, Datenschutz und der Providerhaftung herangezogen werden.

  • Jost Lechte (Universitätbibliothek Bielefeld): Bibliotheken und Buchpreisbindung - Rabatte aushandeln trotz Buchpreisbindung?

Abstract: Bibliotheken kaufen jedes Jahr eine Vielzahl von Büchern. Dies verschafft Ihnen eine ganz erhebliche Verhandlungsmacht gegenüber dem Buchhandel. Stagnierende oder gar schrumpfende Bibliotheksetats zwingen die Bibliotheken dazu, über mögliche Einsparpotenziale nachzudenken. Was läge in einer Marktwirtschaft näher als die Verhandlungsmacht der Bibliotheken einzusetzen und mit den Buchhändlern hohe Rabatte auszuhandeln? Dem setzt das Buchpreisbindungsgesetz Grenzen, um ein breites Buchangebot und eine Vielzahl von Verkaufsstellen zu sichern. Welche Grenzen sind dies und welche Ausnahmen von der Buchpreisbindung lässt das Buchpreisbindungsgesetz zu? Neben einem Überblick über den wesentlichen Inhalt des Buchpreisbindungsgesetzes soll insbesondere anhand konkreter Fallbeispiele (E-Books, grenzüberschreitende Verkäufe, Koppelungsangebote, Autorenrabatt) der Frage nachgegangen werden, welche Spielräume das Buchpreisbindungsgesetz den Bibliotheken lässt, um günstige(-re) Buchpreise zu erzielen. Oder ist am Ende die Buchpreisbindung ein Segen für die Bibliotheken?

  • Christian Sprang (Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.): Der grüne Irrweg - Open Access und Nachhaltigkeit

Abstract: Die Favorisierung des "grünen“ open access-Weg - Einstellung von bereits veröffentlichten Artikeln aus wissenschaftlichen Zeitschriften nach einer kurzen Embargofrist in Repositorien im Internet - durch Bibliotheken und wissenschaftliche Gesellschaften ist nicht nachvollziehbar. Dieser Veröffentlichungsweg bringt erhebliche Mehrkosten ohne nennenswerten Nutzen. Ihm fehlt nicht nur selbst jede Nachhaltigkeit, sondern er nimmt diese auch den zwei im Markt bestehenden bewährten Arten wissenschaftlichen Publizierens - dem nutzerfinanzierten Subskriptionsmodell und dem autorenfinanzierten "goldenen“ open access-Modell.

  • Arne Upmeier (Universitätsbibliothek Illmenau): Was bringt der "Dritte Korb" den Bibliotheken? - Ein Zwischenbericht zur aktuellen Reform des Urheberrechts

Abstract: Die letzte große Reform des Urheberrechts ("Zweiter Korb“) hatte den Bibliotheken unter anderem die erste gesetzliche Regelung der Fernleihe "beschert“ und das Recht, eigene Bestände an besonderen Leseplätzen auch elektronisch anzubieten. Bereits bei der Verabschiedung dieser Reform war jedoch klar, dass es weiteren Reformbedarf gibt, um das veraltete Urheberrecht an die Bedingungen des Internets anzupassen.
Am 14. Juni 2010 hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im Rahmen eines Festaktes daher den "offiziellen“ Startschuss zu einer weiteren Reform gegeben. Bereits im Vorfeld waren alle interessierten Verbände um Stellungnahmen zum Änderungsbedarf gebeten worden. Seitdem haben eine Reihe von Anhörungen im Justizministerium stattgefunden. Vor und hinter den politischen Kulissen wird heftig gestritten. Grund genug, einen Blick in die Kristallkugel zu werfen und zu fragen "Was bringt der 'Dritte Korb' den Bibliotheken?“

  • Nils Rauer (Hogan Lovells International LLP): Das Recht der elektronischen Leseplätze - § 52b und die Musterklage des Verlags Eugen Ulmer gegen die ULB Darmstadt

Abstract: Kaum war der neue § 52b Urheberrechtsgesetz verabschiedet, war er bereits Gegenstand heftiger Kontroversen. In einem Aufsehen erregendem Prozess hatte der Verlag Eugen Ulmer, stellvertretend für alle betroffenen Verlage, Klage gegen die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt erhoben. Die Bibliothek sollte ihr elektronisches Leseplatzangebot einstellen oder doch weitgehend einschränken. Ein Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz brachte kein befriedigendes Ergebnis, und das abschließende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom November 2009 wurde nicht nur in Bibliothekskreisen scharf kritisiert.
Da allen Beteiligten an einer endgültigen Klärung gelegen ist, hat der Verlag im August 2010 erneut Klage erhoben. Eine endgültige Klärung dürfte wohl erst ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringen. Bis dahin dürfte aber noch einige Zeit vergehen.
Wie können sich Bibliotheken vor diesem Hintergrund rechtssicher verhalten? Unter welchen Maßgaben dürfen sie elektronische Leseplätze einrichten?

  • Harald Müller (Max-Planck-Institut für Völkerrecht): Kopienversand und Urheberrecht - Vom globalen Versagen des Gesetzgebers in der grenzenlosen Informationsgesellschaft

Abstract: Im Juni 2010 ist der Abschlußbericht zu den WIPO-Studien über Schranken und Ausnahmen im Urheberrecht erschienen. Speziell hinsichtlich des Kopienversands zeigt ein Rechtsvergleich mit anderen Ländern, daß der deutsche § 53a UrhG nicht gerade eine optimale Lösung ist. Die WIPO-Studien enthalten noch weitere erschreckende Erkenntnisse über Kopienversand durch Bibliotheken. Ebenfalls 2010 ist aber mit dem Wittem-Projekt für ein Europäisches Urheberrecht ein völlig neuer Ansatz für die Herausforderungen einer digitalisierten Informationsgesellschaft vorgestellt worden. Der Vortrag soll am Beispiel des Kopienversandes die weltweit für Bibliotheken höchst unbefriedigenden Gesetze, aber auch bereits existierende Lösungsansätze darstellen.

  • Neena Singh (G B Pant University of Agriculture & Technology, New Tehri) / Narayana Murthy (Tunga Mahavidhlaya, Thirthahalli): Library Legislation and Development of Library and Information Center: An Indian Scenario - Some Challenges and Opportunities

Abstract: The paper evaluates and analysis the situation of library legislation in India. Discusses legislation passed in 19 states across the country and the need for such legislations in other states. Highlights the oldest library legislation passed in the state of Tamil Naidu, in South India way back in 1948 and the latest passed in the state of Arunachal Pradesh North East India in 2009.
The article also indicates the major landmarks made in Library Development. Indicates the number of libraries in various States of the country as per the population and number of libraries required. Describes the concept of library legislation given by S. R Ranganathan the father of LIS in India and discusses the present Scenario of public library. Evaluates organization of public library system divided into State Central Libraries, City Center and the District Central Libraries. Except for the state of Sikkim in North India every state has a (SCL) Sate Central Library (80%) and other libraries like (DCL)District Central Libraries. Discusses the case of library act implemented in Karnataka sate that has made excellent growth in establishing rural libraries.
Mentions about National Knowledge Commission (NKC) instituted in 2005,-a high level advisory body to Prime Minister of India, with objective of transforming India into knowledge society, and the recommendations made to strengthen libraries in the country and the need for revamping. Highlights some of the initiatives of Central Government specially the National Mission on Libraries (NML) to set up 7,000 libraries in the country equipped with modern gadgets like Internet, networked with other leading libraries, Educational and Cultural institutions. Highlights the role of Raja Rammohan Roy Library Foundation (RRLF) which has been doing excellent work in strengthening libraries. It further highlights some of the challenges faced towards development of public library system like, lack of funds, good infrastructure, modernization in terms of technology, staff training, lack of quality books, awareness among people.

  • Eric Steinhauer (Universitätsbibliothek Hagen): Stand und Probleme der Bibliotheksgesetzgebung in Deutschland

Abstract: Seit der Verabschiedung des Thüringer Bibliotheksgesetzes im Sommer 2008 wurden auch in Sachsen-Anhalt und Hessen entsprechende Gesetze beschlossen. In weiteren Ländern wurden Gesetzgebungsverfahren durchgeführt oder sind geplant. Bibliotheksgesetze werden von Bibliothekaren zwar begrüßt, aber auch kritisch gesehen. Verbunden mit einem Überblick zum aktuellen Stand der Gesetzgebung in Deutschland werden Haupteinwände und Schwierigkeiten der Bibliotheksgesetzgebung dargestellt und erläutert.

Veranstaltungsort: 
Saal D, Estrel Convention Center (ECC), Sonnenallee 225, 12057 Berlin
Veranstalter: 
Berufsverband Information Bibliothek e.V. (BIB)
Verein Deutscher Bibliothekare e.V. (VDB)
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Teilnehmer: 
Gabriele Beger, Armin Talke, Jost Lechte, Christian Sprang, Arne Upmeier, Nils Rauer, Harald Müller, Neena Singh, Narayana Murthy, Eric Steinhauer
Bezüge
Inhalt abgleichen