Sicherung, Bewahrung und Nutzbarmachung des nationalen Filmerbes (kleine Anfrage)

VerfasserInnen

Deutscher Bundestag

Publikationsinformationen

Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Martin Dörmann, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Lars Klingbeil, Christine Lambrecht, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Ulla Schmidt (Aachen), Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Drucksache 17/6531
Erscheinungsdatum: 7. Juli 2011
4 Seiten
Drucksache/Protokoll
Deutsch

Abstract

Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion mit 30 Fragen hinsichtlich des deutschen Filmerbes

 

Vorbemerkung in der Kleinen Anfrage:

"Filme sind ein wesentlicher Ausdruck des kulturellen Reichtums und der kulturellen Vielfalt einer Nation. Neben seiner künstlerischen Bedeutung reflektiert und dokumentiert der Film die Zeit und die Gesellschaft, in der er entstanden ist. Er ist damit zugleich Teil des nationalen kulturellen Gedächtnisses. Deutschland kann auf eine weit zurückreichende Tradition des Filmschaffens verweisen. Mit der Aufnahme von Fritz Langs Filmklassiker „Metropolis“ in das Weltdokumentenerbe hat unser Filmerbe eine besondere Würdigung erfahren. Es muss als Teil unseres nationalen Kulturerbes auch für künftige Generationen bewahrt werden.

Sowohl die UNESCO als auch der Europarat haben die Bedeutung des audiovisuellen Erbes unterstrichen und Maßgaben zum Erhalt des Filmerbes formuliert. Insbesondere hervorzuheben ist das Europäische Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes, das die Bundesregierung immer noch nicht ratifiziert hat. Auch auf EU-Ebene gibt es insbesondere im Rahmen der „Digitalen Agenda für Europa“ verstärkte Bemühungen, die Mitgliedsländer zum Erhalt und zur Pflege ihres Filmerbes anzuhalten.

Bereits Ende 2008 hat der Deutsche Bundestag mit dem fraktionsübergreifenden Antrag „Das deutsche Filmerbe sichern“ (Bundestagsdrucksache 16/8504) die Bundesregierung aufgefordert, dem dringenden Handlungsbedarf nachzukommen. Vorausgegangen war eine Expertenanhörung des Ausschusses für Kultur und Medien, auf der die anstehenden Aufgaben benannt wurden. Im Entschließungsantrag zur Verabschiedung der Fünften Novelle des Filmförderungsgesetzes wurde die Bundesregierung zudem aufgerufen, „die notwendigen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für die Bewahrung, Sicherung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu verbessern“.

Dabei sind zum einen die Voraussetzungen zur Sicherung archivwürdiger Filme der Gegenwartsproduktion zu schaffen, zum anderen gilt es, Maßnahmen zu Rettung und Erhalt des überlieferten Filmbestandes zu ergreifen."

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