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Einrichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek (kleine Anfrage)
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Abstract
Auszug aus der kleinen Anfrage:
"Im Rahmen der europäischen Initiative zur Digitalisierung des Kulturerbes ist im Jahr 2008 die europäische digitale Bibliothek Europeana online gegangen. Laut Aussagen der EU-Kommission ist jedoch erst ein Prozent der in europäischen Archiven und Bibliotheken lagernden Werke digitalisiert worden. Die zuständige EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding bezeichnete das Urheberrecht als größte Hürde bei der Digitalisierung des europäischen Kulturerbes, nachdem die Konsultation zum Grünbuch „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ durch die EU-Kommission ausgewertet wurde.
Das Projekt einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) entspringt dieser europäischen Vorhabenplanung und soll unter dem Dach der Europeana den Zugang zum digitalisierten deutschen Kulturerbe bündeln, das von etwa 30 000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland beherbergt wird. Für den Aufbau der technischen Infrastruktur werden die Kosten mit 1,3 Mio. Euro und die Kosten für den laufenden Betrieb mit 2,6 Mio. Euro beziffert. Die eigentlichen Kosten für die Digitalisierung fallen jedoch vor Ort in den Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen an und betragen in Deutschland derzeit jährlich etwa 30 Mio. Euro. Dazu kommen die Kosten für die Verfügbarhaltung auf Servern und die Datensicherung, die derzeit etwa 28 Mio. Euro betragen. Die wissenschaftlichen Begleitstudien zur Errichtung der DDB schlagen eine Erhöhung dieser Mittel „um ein Mehrfaches“ vor, wenn die DDB bei der Ausweitung der Bestände relevante Fortschritte verzeichnen will. Am 2. Dezember 2009 hat die Bundesregierung der Einrichtung der DDB zugestimmt."
insgesamt 25 Fragen der Bundestagsfraktion DIE LINKE an die Bundesregierung, u.a.:
14. Welche Eckpunkte der von der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) mit dem Bibliothekenverband, dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und weiteren Verbänden getroffenen Übereinkunft zur Zugänglichmachung von verwaisten Werken sind der Bundesregierung bekannt?
17. Welchen gesetzlichen Weg zur besseren Zugänglichmachung verwaister Werke verfolgt die Bundesregierung – den einer neuen Schrankenregelung für Zwecke von Bildung und Wissenschaft oder eine gesetzliche Verankerung der oben genannten Verfahrens- und Vergütungsregelungen mit maßgeblicher Verantwortung der Verwertungsgesellschaften?
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