Die urheberrechtliche Stellung des Professors
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Publikationsinformationen
Abstract
Aus einem Blogbeitrag von Eric Steinhauer:
"Dieter Leuze behandelt in seinem Aufsatz „Die urheberrechtliche Stellung des Professors, insbesondere dargestellt am Beispiel wissenschaftlicher Sprachwerke“, in: Wissenschaftsrecht (WissR9 34 (2001), S. 156-181 die im Zusammenhang mit open access spannende Frage nach dem Verhältnis von Hochschule und Hochschullehrer mit Blick auf das wissenschaftliche Publizieren.Leuze stellt klar, daß es für Professoren keine Dienstpflicht gibt zu publizieren. Ebensowenig sind Werke von Professoren als Dienstwerke im Sinne von § 43 UrhG einzustufen. Vielmehr sind sie freie Werke, über deren Nutzung allein die Professoren entscheiden. Dazu soll auch der Ort der wissenschaftlichen Publikation gehören (S. 159). Eine Anbietungspflicht für Hochschulehrer der eigenen Hochschule gegenüber lehnt Leuze ab."
Siehe auch: http://www.bibliotheksrecht.de