Urheberrechtsnovellierung stark korrigieren (!) oder lieber ganz aussetzen (?)

VerfasserInnen

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Publikationsinformationen

Erscheinungsdatum: 15. Mai 2006
2006
Konstanz
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
8/06
Pressemitteilung
Deutsch

Abstract

Volltext

Pressemitteilung 8/06

vom 15. Mai 2006

Urheberrechtsnovellierung stark korrigieren (!) oder lieber ganz aussetzen (?)

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" appelliert an die Länder, die fatalen Konsequenzen der Absicht der Bundesregierung zu korrigieren, ein Urhebergesetz auf den Weg zu bringen, das entgegen der Zielsetzung ihres Koalitionsvertrages, keinesfalls ein ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" sein  wird, sondern ein Desaster für Bildung und Wissenschaft und die Informationsinfrastrukturen wie Bibliotheken.

Das Aktionsbündnis hat sich in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder und entsprechend zuständigen Minister/innen gewandt, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass durch einige der vorgesehenen Regelungen nicht nur erhebliche Mehrkosten auf die Länder als die Träger der meisten Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen zukommen werden, sondern dass vor allem auch die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungs- und Wissenschaftssystems (auch gegenüber Ländern wie den USA) erheblich eingeschränkt wird. Das betrifft zum Beispiel die vorgesehenen Regelungen für die elektronische Dokumentlieferung; die Bereitstellung besser: die Einschränkung der Bereitstellung elektronischer Materialien durch die Bibliotheken; die Sicherung bzw. Verunsicherung zum Aufbau elektronischer Semesterapparate in der Lehre; die Unsicherheit, inwieweit noch an sich ja gewünschten Verbundprojekte der Hochschulen mit der Wirtschaft realistisch oder erfolgreich sein werden, wenn die Partner aus der Wirtschaft von den öffentlichen Informationsdienstleistungen ausgeschlossen werden; die Rücknahme der Rechte von Autoren, über neue Publikationsformen ihrer Werke mitzuentscheiden, ....

Es mangelt auch der Mut des Gesetzgebers, der von Seiten der Wissenschaft und der Wissenschaftsorganisationen gewünschten Ausrichtung des Publikationswesens an dem Open-Access-Prinzip (freier Zugriff für die Nutzer) auch im Gesetz (z.B. im § 38 UrhG) Rechnung zu tragen.

Es kann nicht sein, dass ein gewiss schützenswertes Urheberrecht, das inzwischen auch in Deutschland eher zu einem Verwerter- und Handelsrecht im Interesse großer ausländischer Verlage geworden ist, in der politischen Wertehierarchie höher steht als die ebenfalls und exponiert grundgesetzlich geschützten Wissenschafts- und Informationsfreiheiten. Von Balance oder Ausgleich  kann keine Rede in dem Novellierungsvorschlag sein. Selbst die in der vorgegebenen EU-Richtlinie von 2001 formulierten Spielräume werden nicht konsequent ausgenutzt. Deutschland, so der Verdacht, wird als Experimentierfeld genutzt, um ausloten zu können, wie weit man in Europa  beim Urheberrecht den kommerziellen Interessen entgegen kommen  und das öffentliche Interesse in Bildung und Wissenschaft, aber auch das der Verbraucher begrenzen kann.

Angesichts der vielfältigen und sich mehrenden Kritik an dem Vorhaben der zweiten Urheberrechtsnovellierung (Zweiter Korb) - die erste wurde 2003 abgeschlossen - gibt das Aktionsbündnis zu bedenken, ob nicht dieses Vorhaben jetzt insgesamt zurückgenommen werden sollte, um in Ruhe an einem Interessensausgleich zu arbeiten. Deutschland ist jetzt nicht mehr gegenüber der EU in einem Umsetzungszeitdruck, sondern kann sich daran machen, wie es sich die Politk an sich ja vorgenommen hat, ein ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" zu schaffen. Die ersten Reaktionen aus der Bundesratsumgebung deuten darauf hin, dass die Länder hier weitsichtiger sind als die hier wenig Freiheit wagende Bundesregierung.

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