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Offenheit und Innovation durch das Urheberrecht sind angesagt, nicht weitere Restriktionen
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Zusammenfassung: Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hält die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage für überflüssig, schädlich, ökonomisch unsinnig und zudem im Urheberrecht für systematisch deplatziert. Das Aktionsbündnis fordert die Bundesregierung und dann später den Bundestag erneut dringend auf, die Interessen von Bildung und Wissenschaft im Zusammenhang des Urheberrechts nicht weiter zu vernachlässigen. Das Aktionsbündnis fordert, dass im anstehenden Novellierungsentwurf zunächst das Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren verankert wird und dass eine offene politische Diskussion um ein umfassendes Bildungs- und Wissenschaftsprivileg im Urheberrecht geführt wird.
Soweit bekannt, ist das Vorhaben, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Urheberrecht zu verankern, der einzige nennenswerte Beitrag im Rahmen der Novellierung des bestehenden Urheberrechts. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hält die sich abzeichnende Zurückhaltung der Regierung, für die Interessen von Bildung und Wissenschaft im Zusammenhang des Urheberrechts einzutreten, für inakzeptabel.
Das Aktionsbündnis fordert daher die Regierung auf, endlich ihre Phase der Untätigkeit zu überwinden und eine grundlegende Reform des Urheberrechts anzustoßen. Eine Urheberrechtsreform, die allein ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage produziert, wäre ein von Bildung und Wissenschaft nicht zu akzeptierendes Signal zugunsten der kommerziellen Verwertung von Wissen und Information und muss als Abwehr einer freien inventions- und innovationsfreundlichen Informationskultur im Internet verstanden werden.
Das Aktionsbündnis hält dieses Leistungsschutzrecht zudem für schädlich und überflüssig (vgl.„Überflüssig, schädlich und ökonomisch unsinnig - das Leistungsschutzrecht für Presseverleger”). Es erwartet zumindest, dass Bildung und Wissenschaft von der Reichweite dieses Leistungsschutzrechts, wenn es denn kommen soll, ausgespart bleibt. Zudem ist das Aktionsbündnis der Ansicht, dass ein solches Leistungsschutzrecht, das ja ein kommerzielles Verwerterrecht ist, nicht systematisch im Urheberrecht geregelt werden sollte. Kann das nicht eher Marktmechanismen überlassen bleiben?
Nicht zuletzt die Anhörungen im letzten Jahr zum Dritten Korb haben gezeigt, dass im Urheberrecht dringender Reformbedarf besteht: Aus Sicht von Bildung und Wissenschaft bleibt es unabdingbar, dass zur Förderung von Open Access und zur Stärkung der Informationsautonomie der wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren ein Zweitverwertungsrecht im Urheberrecht (z.B. über § 38 UrhG) verankert wird. Es geht dabei darum, dass Autorinnen und Autoren mit Ablauf einer Frist (z. B. 6 Monate) nach der kommerziellen Erstveröffentlichung in einem Verlag, ihre Verwertungsrechte zur nicht-kommerziellen Nutzung wiederbekommen. Entsprechend sollten keine Verträge mehr erlaubt sein, durch die Autorinnen und Autoren alle Rechte an ihren Arbeiten für den im Urheberrecht vorgesehenen Zeitraum an Verlage abtreten. Das sollte vor allem für das mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wissen selbstverständlich sein. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf freie Zugänglichkeit zu diesem Wissen bzw. zu den publizierten Werken.
Das Aktionsbündnis erwartet zudem, dass nicht nur in der Opposition, sondern auch in den Regierungsparteien eine ernsthafte Diskussion darüber entsteht, inwieweit im Urheberrecht ein generelles Privileg für die in Bildung und Wissenschaft Tätigen, eine sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke, verankert werden kann.
Die Bundesregierung muss endlich die Zeichen der Zeit erkennen und eher eine freizügige Nutzung von Wissen und Information befördern, als über eine Klientelpolitik neue Restriktionen zugunsten von Partikularinteressen in das Urheberrecht einzubauen.
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
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