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Der Gesetzgeber und das Geistige Eigentum
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Abstract
Abstract:
"Der Beitrag untersucht die Rolle des Gesetzgebers für das Recht des geistigen Eigentums. Mittelbar ist damit die auch in der Philosophie häufig diskutierte Frage aufgeworfen, ob es ,,natürliches“ geistiges Eigentum gibt oder ob es – in der parlamentarischen Demokratie namentlich vom Gesetzgeber – erst geschaffen werden muss. Weil die Frage nach der Rolle des Gesetzgebers eine verfassungsrechtliche ist, ist die damit aufgeworfene Problematik in erster Linie eine grundrechtliche. Entscheidend ist hier das dogmatische Verständnis der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG. Wenn man insoweit die herrschende Dogmatik, die von der Normprägung dieser Grundrechtsnorm ausgeht, ernst nimmt, ergibt sich daraus eine starke Rolle des Gesetzgebers, die sich insbesondere dort zeigt, wo noch ,,Lücken“ im Immaterialgüterrecht bestehen – etwa im Bereich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Aus der Verfassung selbst lassen sich nur wenige Grenzen für den Gesetzgeber ableiten: Er kann mit weitem Gestaltungsspielraum geistiges Eigentum schaffen oder auch einer Leistung diesen Schutz versagen. Dennoch lassen sich aus der Eigentumsgarantie Vorgaben gewinnen, die den Gesetzgeber im Recht des geistigen Eigentums binden und verhindern, dass das verfassungsrechtlich garantierte Eigentum zu einem ,,weimarisierten“ Eigentum nach Maßgabe des Gesetzes verkommt."
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