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Pauschalvereinbarung mit fachnahen Informationsanbietern
Betreiber eines institutionellen oder eines Fachrepositoriums möchten auf ihrem eigenen Repositorium möglichst vollständig und kontinuierlich die Publikationen fachrelevanter Institute, Forschungseinrichtungen und anderer Informationsanbieter (siehe z. Bsp. Beitrag "Von Behörden und Ministerien herausgegebene Materialien" im iuwis-Dossier "Urteile, Bundestags- und Ministeriumsdokumente") vorhalten.
Der Aufwand, sich für jede einzelne Publikation das Einverständnis der Urheber und Rechteinhaber einzuholen, ist für die Repositorium-Betreiber kaum darstellbar. Aus deren Sicht vielmehr wünschenswert wäre es, wenn das urheberrechtlich Notwendige in einer Rahmenvereinbarung abschließend mit der jeweiligen Institution geregelt werden könnte, so dass deren Publikationen fortlaufend in das eigene Repositorium übernommen werden können.
Gegen eine derartige Rahmenvereinbarung bestehen massive urheberrechtliche Bedenken. Besonders problematisch erscheint, dass das angefragte Repository in der Regel überhaupt nicht in der urheberrechtlichen Position ist, die erforderlichen Gestattungen bzw. Nutzungslizenzen einzuräumen.
Was für ein Rechtemanagement haben Repositorien, damit ein wechselseitiger Austausch der Publikationen in den wissenschaftlichen Fachgemeinschaften erfolgen kann?
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