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Rechtsausschuss BT 19.09.2011 - Nachgang
Zusammenfassend betitelt eine Pressemitteilung die Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am Montag, 19.09.2011 in Berlin, wie folgt: "Sachverständige: 'Angemessene Vergütung' für Nutzung vergriffener und verwaister Werke erforderlich". Dies impliziert, dass sich die teilnehmenden Sachverständigen am Montag Abend in dieser Sache einig gewesen sein, dass also eine Vergütung für die Nutzung verwaister und vergriffener Werke ein gemeinsamer Nenner wäre.
Nicht nur der Beitrag bei heise online zum Thema legt jedoch anderes nah. Demnach sprach sich Rainer Kuhlen für eine vergütungsfreie Nutzung verwaister Werke aus (vgl. "Das Urheberrecht und die verwaisten Werke: Rechtsansprüche vs. 'Massendigitalisierung'"). Die jeweilig unterschiedlichen Positionen werden auch anhand der unten angeführten Stellungnahmen deutlich erkennbar.
Die durchaus erheblichen Diskrepanzen wurden zudem bereits von aus der Anhörung twitternden Besuchern kommuniziert. So findet sich Rainer Kuhlen mit der Forderung nach einer Schrankenregelung erwähnt, für die sich auch Till Kreutzer aussprach. Für Robert Staats ist offensichtlich dies keine Option. Roland Reuss, Sachverständiger für die CDU/CSU-Fraktion, sprach sich dagegen offensichtlich grundsätzlich gegen die Zugänglichmachung verwaister Werke aus, wie Tobias Schulze tweetete:
"
#Reuss: publikation verwaister Werke ist Eingriff in Persönlichkeitsrechte.#orphans"
Natürlich bietet die Twitter-Liveberichterstattung, die hauptsächlich von zwei Akteuren (Mathias Schindler, Tobias Schulze) getragen wurde und von Konstantin von Notz zwei Ergänzungen erfuhr, nur einen eingeschränkten Einblick in den tatsächlichen Verlauf der Debatte. In Kombination mit dem Bericht bei heise online zeichnet sie jedoch weitaus komplexeres Bild, als die Pressemitteilung des Bundestags, die bestimmte Positionen einfach auszublenden scheint und insofern einen Eindruck spiegelt, der durchaus als verzerrt bezeichnet werden kann. Begrüßenswerter als derartige Kurzzusammenfassungen wäre für die Meinungsbildung ohnehin ein Livestream.
Dass sich bei weitem kein einheitliches Bild für die Positionen der Sachverständigen zeichnen lässt und der Gesetzgeber zudem nach wie vor mit ungeklären Sachfragen konfrontiert ist, von denen die europäische Perspektive, wie sie in einer angedachten EU-Richtlinie Orphan Works angedacht ist, eine weitere ist, die möglicherweise nationale Bemühungen um eine eindeutige urheberrechtsgesetzliche Regelung bremst, merkt Thomas Hartmann in seinem Kommentar zur Sitzung an und sieht wenig Entschlussfreude im Rechtsausschuss.
Übersicht der Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen am 19.09.2011:
(Diese Meldung wird ggf. um weiteren Nachrichten zur Sitzung ergänzt.)
(red., letzte Aktualisierung 21.09.2011, 10:50)
Bezüge
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- Stellungnahme zur Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags am 19. September 2011 zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke entsprechend den drei Vorschlägen der Fraktion der SPD, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 9
- Assessment of the Orphan works issue and Costs for Rights Clearance
Kommentare
Zum Rechtausschuss eingeladen als Professor, nicht als Sprecher
Ich habe in NETETHICS korrigierend darauf hingewiesen, dass ich zur Anhörung des Rechtsausschusses vom 19.9.2011als Professor für Informationswissenschaft, nicht als Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", eingeladen war und dort auch entsprechend vorgestellt wurde: "Natürlich kann man die verschiedenen Hüte nicht beliebig austauschen, und sicher wird man davon ausgehen können, dass die Positionen des Aktionsbündnisses nicht gänzlich von den meinigen abweichen. Ich kann jedoch die Freiheit und den Spielraum eines Hochschullehrers anders nutzen als in meiner Funktion als Sprecher eines Bündnisses, das darauf achten muss, dass es spricht und handelt in einer Weise, dass die Unterzeichner der Göttinger Erklärung das mitttragen können."
RK