Frage 23: Alternativen zu unabdingbarem Zweitveröffentlichungsrecht

Dieser Beitrag gehört zum Dossier FAQ zu Open Access und Zweitveröffentlichungsrecht.
Erstellt von iuwis-Redaktion am 25.07.2011 - 15:04
Gibt es gleichwertige Alternativen zu einem unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht im UrhG? Kann das Ziel nicht bereits durch Auflagen bei der Vergabe von Fördermitteln erreicht werden?

Im Unterschied zu Zuwendungsauflagen bei der Fördermittelvergabe, die eine Bereitstellung von Forschungsergebnissen im Open Access zwingend vorschreiben, würde die Verankerung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts im UrhG den Urhebern lediglich eine Möglichkeit dazu einräumen.

Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit, die impliziert, dass Urheber/-innen selbst über das Ob und Wie einer Publikation entscheiden sollten, ist ein gesetzlich verankertes Zweitverwertungsrecht also sogar das mildere und verhältnismäßigere Mittel und nicht etwa Ultima Ratio.

Mit dem Zweitverwertungsrecht würde einer seit Langem geübten Praxis eine solide urhebervertragsrechtliche Basis gegeben. Die sog. „Sherpa/Romeo-Liste“ zeigt, dass die überwiegende Mehrheit gerade der international agierenden Verlage den Autoren/Autorinnen bereits jetzt erlaubt, ihre Beiträge über Repositorien verfügbar zu machen. [1] Indes beeinträchtigen zwei Mängel diese Praxis nachhaltig:

a. Die über die „Sherpa/Romeo-Liste“ recherchierbaren „Copyright Policies“ der Verlage entfalten keine vertragsändernde Wirkung. Zweitveröffentlichungen im Sinne des Grünen Weges machen daher individuelle Vertragsprüfungen notwendig, die in der Praxis kaum zu leisten sind.

b. In vielen Fällen erlaubt die „Copyright Policy“ der Verlage für eine Zweitveröffentlichung lediglich die Nutzung der referierten Autorenversion des Manuskripts („Postprint“). Dies schränkt die Nutzbarkeit der Zweitveröffentlichung deutlich ein.

 

[1] Nähere Details sind unter http://www.sherpa.ac.uk/romeo/ zu finden.

 

QUELLE: Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen: "Frequently asked Questions zu Open Access und Zweitveröffentlichungsrecht (FAQ)" [pdf], lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC-BY)

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Kommentare

MANDATE GREEN OA FIRST, SECONDARY PUBLICATION RIGHTS SECOND

There are far more practical obstacles to mandating the retention of republication rights than to mandating ID/OA (Immediate-Deposit/Optional-Access).

Retaining republication rights faces far too much prima facie resistance from both  publishers and authors because of conflicts of inrerest. Retaining republication rights is  not necessary in order to provide OA. Green OA is access-provision, not republication.

Hence the effective practical strategy is to mandate Green OA self-archiving first, requiring the deposit of the final draft of every article in the institutional repository immediately upon acceptance for publication. Over 60% of journals (including virtually all the top journals) already endorse making the deposit immediately OA.

(For the rest, the ID/OA (Immediate-Deposit/Optional-Access) Mandate is compatible with publisher OA embargoes. If the author wishes to honor a publisher OA embargo, the deposit can be made Closed Access instead of OA during the embargo period. The repository's "email-eprint-request" Button will take care of researcher usage needs during the embargo. And universal ID/OA mandates will hasten the inevitable and well-deserved demise of both OA embargoes and copyright transfer.)

Rights retention mandates should only be considered after an ID/OA mandate has already been adopted, not before, or instead.